Rathaus informiert / Aktuelles: Gemeinde Hildrizhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeidne Hildrizhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Hildrizhausen
Rathaus informiert / Aktuelles

Hauptbereich

Informationen zum Zeitplan im Zusammenhang mit der Wohnbaufläche „Rosneäcker“

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 06.04.2021

In der Gemeinderatssitzung am 30. März 2021 wurde bekanntlich der Entwurf des Bebauungsplanes „Rosneäcker“ gebilligt. Ebenso wurden entsprechende Beschlüsse zur Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB gefasst.

Dies war ein wichtiger Schritt im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Ausweisung der Wohnbaufläche „Rosneäcker“.

Nachdem die Berichterstattung in der Presse hierzu teilweise leider nicht korrekt war und dadurch Unklarheiten entstanden sind, möchten wir im Folgenden gerne über den weiteren voraussichtlichen Zeitplan informieren.

Nach wie vor sind hierzu zwei parallel laufende Verfahren entscheidend: das Umlegungsverfahren und das Bebauungsplanverfahren.

Im Umlegungsverfahren konnte Ende vergangenen Jahres mit den rund 90 beteiligten Eigentümern nach knapp dreijährigen Verhandlungen mündlich Einigkeit erzielt werden. Dieser Verfahrensschritt hat deutlich länger gedauert als ursprünglich vorgesehen. Auf dieser Basis werden nun Umlegungsvereinbarungen und Kostenübernahmevereinbarungen an alle Beteiligten versendet. Voraussetzung für den nächsten Schritt ist, dass diese komplett unterzeichnet möglichst bis Ende Mai vorliegen.

Erst danach kann der Bebauungsplan „Rosneäcker“ vom Gemeinderat als Satzung beschlossen werden, woraufhin wiederum der Umlegungsausschuss den Umlegungsbeschluss fassen kann. Nach einer entsprechenden Frist werden dann der Bebauungsplan rechtskräftig und der Umlegungsplan unanfechtbar. Bei reibungslosem Ablauf kann dies bis Ende Juli der Fall sein.

Danach wiederum werden die Erschließungsarbeiten ausgeschrieben und vergeben, so dass deren Beginn im Laufe des vierten Quartals 2021 realistisch ist.

Bei einer kalkulierten Dauer von ca. einem Jahr kann schließlich die Bebauung der Wohnbaufläche „Rosneäcker“ Ende 2022 beginnen.

Mit Blick auf die Vergabe kommunaler Grundstücke ist der Sachstand nach wie vor unverändert wie folgt:

  1. Es gibt keine Warteliste von Interessenten an Wohnbaugrundstücken von der Gemeinde. Ebenso ist nicht beabsichtigt, eine solche Liste anzulegen. Konkret werden die kommunalen Bauplätze also ausdrücklich nicht nach dem so genannten „Windhundprinzip“ vergeben.
  2. Erst nach dem Abschluss der oben genannten beiden Verfahren kann verbindlich gesagt werden, welche Grundstücke der Gemeinde zum Verkauf zur Verfügung stehen. Aus heutiger Sicht werden dies zwischen 25 und 30 Grundstücke sein, die überwiegend für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern geeignet sind. In welchem zeitlichen Rahmen der Verkauf dieser Flächen erfolgt, ist noch nicht festgelegt.
  3. Die Veräußerung der kommunalen Grundstücke erfolgt aus Gleichbehandlungsgründen nach einem transparenten Verfahren. Die dabei zu Grunde zu legenden Kriterien wird der Gemeinderat voraussichtlich noch im ersten Halbjahr festlegen. Dabei sind EU-, deutschland- und landesweite rechtliche Vorgaben und die dazu ergangenen Rechtsprechung zu beachten.
  4. Mit der Ausschreibung der ersten Tranche an kommunalen Grundstücken ist daher in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu rechnen.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Informationen einigen Missverständnissen vorbeugen konnten. Insbesondere möchten wir dadurch auch zum Ausdruck bringen, dass es in Bezug auf den Erwerb von kommunalen Grundstücken im Bereich „Rosneäcker“ derzeit noch nicht sinnvoll ist, den Kontakt zur Gemeindeverwaltung zu suchen.

Die aktuellen Planunterlagen sowie weitere Dokumente finden Sie über den folgenden Link auf unserer Homepage:

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren: Bebauungsplan "Rosneäcker"