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Allgemeines
Die Kernzeitbetreuung (Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule) ist für Kinder geeignet deren Eltern berufstätig oder allein erziehend sind. Durch diese Betreuung kann Ihr Kind vor und nach der Schule betreut werden.
Die Betreuung erfolgt von
Montag – Freitag von 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr
und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr
in der Schönbuchschule. Die Betreuung wird im Kernzeitzimmer (Neubau, Untergeschoss, Zimmer 26) oder je nach Wetterlage im Freien durch die Kernzeitbetreuerinnen gewährleistet. An unterrichtsfreien Tagen findet keine Betreuung statt. Das Fehlen des/der Kindes/Kinder muss immer den Kernzeitbetreuerinnen unter der 07034 6456986 (bitte einfach den Anrufbeantworter besprechen, wenn niemand abnimmt) mitgeteilt werden. Im Notfall können Sie Frau Kronbach, die Leiterin der Kernzeitbetreuung, auch unter der Telefonnummer 07034 8936 oder 0152 03214577 erreichen.
Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung für die Kernzeitbetreuung gilt bis eine schriftliche Änderung oder Abmeldung auf dem Rathaus erfolgt. Eine Abmeldung während des laufenden Schuljahres ist nur im Ausnahmefall (z.B. bei Wegzug) möglich. Nachfolgend finden Sie die Anmeldeunterlagen für alle Betreuungsangebote. Sie können die für Sie notwendigen Unterlagen ausdrucken. Zum Beispiel ist für die Anmeldung zur Kernzeitbetreuung nur die Seite 3 und 4 auszudrucken, entsprechend auszufüllen, zu unterschreiben und der Gemeindeverwaltung, Frau Knecht, zukommen zu lassen.
Aktuell werden die Anmeldeunterlagen aufgrund der Gebührenanpassung zum 01.08.2023 überarbeitet. Eine Anmeldung ist frühestens im Juni möglich. Die Anmeldeunterlagen für die künftigen Erstklässler werden über die Kindergärten und für bereits angemeldete Kinder über die Schülerbetreuung ausgegeben.
Gebühren
Für die Inanspruchnahme der Kernzeitbetreuung fällt ein Entgelt für jedes betreute Kind an. Die Gebühren sind für 11 Monate zu entrichten und werden über das Einzugsverfahren durch die Gemeinde Hildrizhausen abgebucht. Die verbindliche Anmeldung für die Kernzeitbetreuung gilt bis eine schriftliche Änderung oder Abmeldung auf dem Rathaus erfolgt. Eine Abmeldung kann nur auf das Ende eines Monats erfolgen. Sie ist mindestens vier Wochen vorher schriftlich der Gemeindeverwaltung zu übergeben.
Unter folgenden Voraussetzungen wird nur ein ermäßigtes Entgelt erhoben:
- Vater/Mutter des Kindes ist allein erziehend
- das Kind besucht nur am Morgen die Kernzeit
Gebührentabelle pro Monat:
Weitere Regelungen
Um Unterrichtsausfall beispielsweise wegen Erkrankung von Lehrern zu kompensieren, kann auf Anfrage bei den Betreuerinnen für erwerbstätige Eltern ein Gutschein für eine einmalige, außerordentliche Betreuung in der Kernzeit erworben werden.
Ein Gutschein gilt für die gesamte Kernzeitbetreuung an einem Tag (von 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr). Bitte melden Sie Ihr Kind bei Betreuungsbedarf mindestens einen Tag vorher unter der 07034 6456986 oder direkt bei den Kernzeit-Betreuerinnen an. Das Entgelt für einen Gutschein beträgt 3,00 Euro pro Tag und ist direkt bei den Betreuerinnen zu entrichten.