Rathaus informiert / Aktuelles: Gemeinde Hildrizhausen

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Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung am 26. Oktober 2021

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 04.11.2021

Fragestunde

Im Rahmen der Fragestunde wurde von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern keine Frage gestellt.

 

Änderung der Finanzierungsvereinbarung der Diakonie- und Sozialstation Schönbuchlichtung

Hierzu beschloss der Gemeinderat einstimmig:

  1. Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Finanzierungsvereinbarung der Diakonie- und Sozialstation Schönbuchlichtung wie in der Begründung dargelegt zu.
  2. Demnach übernehmen die bürgerlichen Gemeinden ab dem 01. Januar 2022 die Kosten der iav-Stelle zu 100 %. Grundlage der diesbezüglichen Kostenverteilung sind die Einwohnerzahlen vom 30. Juni des Vorjahres und die Kostenberechnung des Vorjahres.
  3. Sollte die Diakonie- und Sozialstation Schönbuchlichtung in Zukunft ein Defizit erwirtschaften, werden die 40 % der Kosten der iav-Stelle, die die Kommunen gemäß der neuen Vereinbarung zusätzlich tragen sollen, als geleistete Abmangelzahlung angerechnet. Nach geltender Vereinbarung zahlen die Kommunen 75 % des Abmangels. Hierauf erfolgt die entsprechende Anrechnung.
  4. Der Vorsitzende wird ermächtigt, in der Diakoniestationsausschuss-Sitzung der Änderung der Finanzierungsvereinbarung zuzustimmen.
 

Bausachen:

Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern (fünf und sechs Wohneinheiten) mit Tiefgarage, Carports und Stellplätzen, Rosnestraße 14 und 14/1

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB in Verbindung mit § 31 BauGB zu den zwei notwendigen Befreiungen (Überschreitung der Baugrenze in nördlicher Richtung durch zwei Carports und in östlicher Richtung durch ein Vordach) im Zusammenhang mit diesem Vorhaben wurde mehrheitlich erteilt.

 

Errichtung einer Lagerhalle, Robert-Bosch-Straße 4

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB in Verbindung mit § 31 BauGB zu den zwei notwendigen Befreiungen (Überschreitung der Baugrenze in südwestlicher Richtung durch die Lagerhalle und Überschreitung der Grundflächenzahl durch Nebenanlagen) im Zusammenhang mit diesem Vorhaben wurde einstimmig erteilt.

 

Feststellung über das Ausscheiden von Herrn Michael Bantle aus dem Gemeinderat und Nachrücken von Frau Christina Koch in den Gemeinderat

Das Gremium fasste hierzu folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Es wird gemäß § 16 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) festgestellt, dass durch die über 12-jährige Mitgliedschaft von Herrn Michael Bantle im Gemeinderat der Gemeinde Hildrizhausen ein wichtiger Grund vorliegt, wonach gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 GemO ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat verlangt werden kann. Dem entsprechenden Verlangen von Gemeinderat Michael Bantle mit Schreiben vom 29. September 2021 wird daher mit Ablauf des 31. Oktober 2021 entsprochen.
  2. Es wird gemäß § 16 Abs. 2 GemO festgestellt, dass bei Herrn Andreas Alger durch die Verwaltung eines geistlichen Amtes und die häufig oder lang dauernde berufliche Abwesenheit von Hildrizhausen wichtige Gründe vorliegen, wonach gemäß § 16 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 GemO die ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat abgelehnt werden kann. Dem entsprechenden Wunsch von Andreas Alger wird daher entsprochen.
  3. Frau Christina Koch rückt wie in der Begründung dargelegt gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 GemO aufgrund des vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Wahlergebnisses bei der am 26. Mai 2019 durchgeführten Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Hildrizhausen als die als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Freien Wähler Hildrizhausen (FW) festgestellte Person mit Wirkung ab 01. November 2021 in den Gemeinderat nach. Ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 GemO hierzu ist nicht gegeben. Die formelle Verpflichtung von Frau Koch soll in der Gemeinderatssitzung am 23. November 2021 erfolgen.
 

Verschiedenes – Bekanntgaben – Anfragen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung am 28. September 2021 keine Beschlüsse gefasst wurden.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, sich Gedanken darüber zu machen, ob die nicht bebauten Flächen des Schuppengebietes zukünftig als Abstellflächen für Wohnwagen und Wohnmobile zur Verfügung gestellt werden können. Die Verwaltung sagte eine insbesondere rechtliche Prüfung dieser Anfrage zu.

Ebenso wurde auf die Notwendigkeit der sicheren Gestaltung des Schulwegs entlang der Tübinger Straße aufgrund der dortigen Baustellen hingewiesen. Die Verwaltung führte aus, dass sie hierauf seitens der Elternschaft und der Schulleitung ebenfalls bereits angesprochen wurde und insofern im Rahmen einer Verkehrsschau auch schon tätig geworden ist. Eine möglichst sichere Lösung soll daher zeitnah umgesetzt werden. Übergangsweise ist auch der Einsatz von Schülerlotsen denkbar.