Rathaus informiert / Aktuelles: Gemeinde Hildrizhausen

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Verantwortungsbewusste Hundehaltung

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 03.02.2021

Verantwortungsbewusste Hundehaltung

Immer wieder erhält die Gemeindeverwaltung Klagen über die Verschmutzung durch Hundekot. Ursächlich dafür ist das Verhalten von Hundehaltern, die gewisse Spielregeln leider nicht beachten.

Verunreinigungen

Einigen Hundebesitzern ist es offenbar völlig egal, wo der Hund sein „Geschäft“ verrichtet.

Wir bitten diese Hundehalter eindringlich, darauf zu achten, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, Spielplätzen, Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichten.
Sollte dies trotzdem einmal der Fall sein, so ist diese „Hinterlassenschaft“ unverzüglich zu beseitigen.

Es dürfte eigentlich jedem klar sein, dass hierdurch nicht nur Verunreinigungen entstehen, sondern auch erhebliche Gesundheitsgefährdungen insbesondere für spielende Kinder rücksichtslos in Kauf genommen werden. Verantwortungsbewusste Hundehaltung beinhaltet die Verpflichtung, Hundekot auf öffentlichen Flächen in geeigneter Weise zu entfernen.

Um dies zu unterstreichen, enthält die Polizeiverordnung der Gemeinde eine entsprechende Regelung. Nach § 13 der Polizeiverordnung hat der Halter und Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden bei einer Anzeige mit einem Bußgeld geahndet.

Die Gemeindeverwaltung hat bekanntlich so genannte „Hundetoiletten“ angeschafft und an folgenden Standorten aufgestellt:

  • Ortsrand Talstraße
  • Talweg bei der unteren Linde in Richtung Kläranlage
  • Ortsrand Falkentorstraße in Richtung Lettenbühl
  • Verbindung von der Falkentorstraße in Richtung Trögen
  • Ortsrand Ehninger Straße in Richtung Gehrnäcker
  • Steinhauweg in Richtung Friedhof
  • Tübinger Straße / Schule nach der Hecke beim Floriansbänkle
  • Ortsrand Steinachstraße / Schönbuchstraße in Richtung Schule
  • am Retentionsbecken in der Hohenneuffenstraße
  • Einmündung der Zeppelinstraße in die Theodor-Heuss-Straße
  • Ecke Schwalbenweg / Bergstraße
  • Stellenhäusle
  • Radweg Richtung Altdorf
  • Waldhaus
  • Grünstreifen Altdorfer Straße

Dort können Kottüten entnommen werden und auch entsorgt werden. Ungefähr 180 Mal pro Woche wird diese Möglichkeit derzeit schon von Hundehaltern genutzt. Vielen Dank an dieser Stelle an diejenigen Hundehalter, die davon Gebrauch machen!

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die gefüllten Hundekotbeutel in den vorgesehenen „Hundetoiletten“ zu entsorgen oder mit nach Hause zu nehmen sind. Die Beutel dürfen nur in den Restmülleimer, auf keinen Fall in die Biotonne geworfen werden, da diese beim Kompostieren nicht vollständig abbaubar sind. Es ergeben sich kleine plastikähnliche Fetzen, die mühsam von Hand aus den Kompostieranlagen gefischt werden müssen.

Frei umherlaufende Hunde

Hundehalter sind auch verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass andere nicht belästigt oder gefährdet werden.

Im Innenbereich sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Verstöße dagegen können ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wir appellieren an die Hundehalter, durch verantwortungsbewusstes Verhalten dafür zu sorgen, dass keine Bußgelder verhängt werden müssen.