Lebenslagen: Gemeinde Hildrizhausen

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Lebenslagen

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Gewalt in der Schule

Raufereien und kleine Auseinandersetzungen an Schulen gab und gibt es immer. Wichtig ist, dass es an Schulen klare Regelungen und Vereinbarungen gibt und dass Schulen eine klare Haltung zu Gewaltvorkommnissen haben und diese in keiner Hinsicht dulden.

Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt

Erfahrungsgemäß üben nur wenige Täterinnen oder Täter massive körperliche Gewalt aus. Psychische Gewalt, die sich als Beleidigung und Drohung, Einschüchterung, Erpressung oder Lächerlich-machen zeigt, ist häufig verbreitet. Erfolgen solche Schikanen und Ausgrenzungen wiederholt und über einen längeren Zeitraum und treffen eine am Schulleben beteiligte Person wie bspw. einen Mitschüler bzw. eine Mitschülerin, wird von Mobbing gesprochen.

Mobbing ist kein Konflikt, sondern geschieht in einem Machtgefälle zwischen einer stärkeren und einer schwächeren Person. Das Auftreten von (Cyber-)Mobbing sollten Schulen durch Maßnahmen nach Möglichkeit verhindern bzw. Mobbing in seinen Anfängen durch geeignete Methoden stoppen. Mobbingprävention erfordert das Zusammenwirken aller an Schule beteiligten Personen. Das bedeutet, dass an den Schulen Strukturen und Abläufe entwickelt werden, die allen wichtigen Personenkreisen bekannt sind, und dass vertrauensvolle Ansprechpersonen existieren, die wissen, was man im Ernstfall tun muss.

Schulische (Mobbing-)Prävention darf sich niemals auf die punktuelle Durchführung von Programmen und Projekten beschränken, sondern muss viel breiter ansetzen, den gesamten Schul- und Unterrichtsalltag durchziehen und auf ein förderliches Sozial- und Schulklima zielen. Schulische Prävention besteht in der kontinuierlichen Förderung von Lebenskompetenzen und die Stärkung persönlicher Schutzfaktoren der Schülerinnen und Schüler, daher ist auch im Falle von Gewalt und Mobbing der Fokus auf die Stärkung der Resilienzfaktoren handlungsleitend.

Für Schulen, die Gewalt- und Mobbingprävention in ein nachhaltiges Gesamtkonzept einbetten möchten, bietet sich der Einstieg in das landesweite Präventionsrahmenkonzept „stark.stärker.WIR.“ an. Präventionsbeauftragte des ZSL begleiten die Einführung von „stark.stärker.WIR.“, beraten Schulen und bieten Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema an. Ein nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand erarbeitetes Mobbingpräventionskonzept von Klasse 1 bis 13 wird flächendeckend für alle Schulen angeboten.

Eine besondere Herausforderung ist die sexualisierte Gewalt. Diese kann in vielen verschiedenen Formen auftreten. Es können Beleidigungen oder sexistische und diskriminierende Nachrufe auf dem Pausenhof, also verbale Angriffe sein, aber auch physische Übergriffe bis hin zu sexualisiertem Missbrauch sein. Sexualisierte Gewalt kann zwischen Lehrkräften und ihren Schutzbefohlenen stattfinden, aber auch zwischen Schülerinnen und Schülern. Die Peer-to-Peer Gewalt macht einen hohen Anteil an sexualisierten Gewaltvorkommnissen in und außerhalb der Schule aus.

Um sexualisierter Gewalt an Schulen zu begegnen, bieten die Präventionsbeauftragten des ZSL die Entwicklung eines „Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt“ an. Ein Schutzkonzept besteht aus verschiedenen Maßnahmen der Schulentwicklung, die im Zusammenspiel dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt besser geschützt werden und stellen ein Qualitätsmerkmal an Schulen dar.

Eine gute Möglichkeit, sich in das Thema einzuarbeiten, ist der E-Learningkurs des Universitätsklinikums Ulm „Sexueller Missbrauch und sexuelle Übergriffe – Kinderschutz aus Sicht der Schule“ unter Förderung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport und dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg.

Um Gewalt an Schulen vorzubeugen, müssen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern zusammenarbeiten. Einzelne Maßnahmen können sein:

  • Entwicklung eines Präventionskonzepts mit allen am Schulleben Beteiligten (hierzu unterstützen und beraten die Präventionsbeauftragten des ZSL).
  • Einrichtung von „Runden Tischen“ zu Fragen der Gewaltprävention mit allen am Schulleben beteiligten Personengruppen.
  • regelmäßige Gespräche zwischen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften, um Konflikte zu besprechen, bevor sie eskalieren (z.B. Einzelgespräche, durch neutrale Personen unterstützte Gespräche, Klassenrat).
  • Beteiligungsmöglichkeiten aller am Schulleben Beteiligten.
  • Einrichten von Anlaufstellen und Beschwerdemanagement.
  • Einbindung von Maßnahmen und Projekten zum sozialen Lernen ins Schulcurriculum
  • Mediation/Streitschlichtung in der Schule (Schülerinnen und Schüler helfen Schülerinnen und Schülern).
  • gemeinsame Gestaltung der Klassenräume.
  • Ausweitung des schulischen Freizeitprogramms (z.B. Arbeitsgemeinschaften, Sport, Chor, Theater, Selbstbehauptungskurse) - auch mithilfe außerschulischer Kooperationspartner.
  • Behebung von Schäden durch Vandalismus durch die Schülerinnen und Schüler selbst.
  • Gesprächs- und Beratungsangebot durch Verbindungs- und Beratungslehrkräfte, Fachkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter), Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Jugendsachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeiter der Polizei.

Maßnahmen gegen Gewalt an Schulen

Aber was tun, wenn es doch einen Gewaltvorfall - welcher Art auch immer - gibt? Was können Schülerinnen und Schüler tun, um sich dagegen zu wehren? Wo bekommen sie Unterstützung? Welche Möglichkeiten haben Lehrkräfte, sich der Gewalt an Schulen zu stellen?

Wird eine Schülerin oder ein Schüler Opfer von Angriffen, sollte sie oder er sich zunächst an eine Vertrauensperson wenden. Mitschülerinnen und Mitschüler, die die Angriffe miterleben, können aktiv werden und die Ansprechpersonen in der Schule um Unterstützung bitten. Personen, an die man sich wenden kann, sind beispielsweise Klassen- oder Verbindungslehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die Eltern, andere Verwandte, Nachbarn oder auch eine Mitschülerin beziehungsweise ein Mitschüler.

Zum Thema „Mobbing“ können Sie das Beratungsangebot von Beratungslehrkräften und Interventionen der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Anspruch nehmen. Den meisten öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg ist eine Beratungslehrkraft zugeordnet. Die Beratungslehrkräfte können im Fall von Mobbing eine erste Anlaufstelle sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für deren Erziehungsberechtigte sowie für Lehrkräfte sein und vermitteln bei Bedarf an die jeweils zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle vor Ort.

Was kannst Du als Schülerin oder Schüler tun, um Dich gegen Erpressungen, Prügel, Drohungen oder Ähnliches in der Schule zu wehren?

  • Nimm es nicht hin, wenn Du belästigt, angegriffen oder gar gemobbt wirst.
  • Antworte aber nicht mit Gewalt, sondern versuche, mit der anderen Schülerin beziehungsweise dem anderen Schüler zu sprechen.
  • Setze ein eindeutiges "Stoppsignal" ("Stopp! Hör sofort auf, mich zu schubsen!").
  • Nimm das Angebot der "Streitschlichterinnen" und "Streitschlichter" wahr.
  • Grenze selbst keine Mitschülerinnen und Mitschüler aus und hilf denen, die ausgegrenzt werden.
  • Suche Mitschülerinnen und Mitschüler, die auch so denken, und tu Dich mit ihnen zusammen.
  • Wende Dich an eine Vertrauensperson (z.B. Lehrerinnen und Lehrer, Deine Eltern oder andere Verwandte).

Falls Du selbst jemanden bedroht, verprügelt, Gewalt angetan oder einfach Mist gebaut hast: Vertrau Dich jemandem an und lass Dir helfen. Wenn Du lieber anonym mit jemandem sprechen möchtest, findest Du auf der Webseite "Polizei für dich" Informationen und Hilfsangebote zu den verschiedenen Straftaten.

Tipps für weitere Unterstützungsangebote:

  • Nummer gegen Kummer:

Wenn Kinder und Jugendliche lieber mit jemandem sprechen möchten, den sie nicht kennen, gibt es das Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ mit der in 17 europäischen Ländern kostenlosen Rufnummer 116 111(Mo bis Sa von 14 bis 20 Uhr). Für das deutsche Fest- und Handynetz gibt es dafür die Nummer 0800/111 0 333.

Auch für Eltern gibt es eine unkomplizierte und anonyme Beratung in ganz Deutschland unter der kostenlosen Rufnummer 0800/111 0 550 (Mo bis Fr 9 bis 11 Uhr und Di und Do von 17-19 Uhr).

  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch:

Bundesweites Beratungsangebot unter 0800-22 55 530 zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche für Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und alle, die sich Sorgen machen.

Freigabevermerk

04.10.2022; Kultusministerium Baden-Württemberg