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Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Taxis beantragen

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert Schnelladeinfrastruktur für E-Taxis in Baden-Württemberg.

Die Förderung beträgt

  • 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für DC-Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW (bis 12.000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW und bis 30.000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW) und
  • 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Netzanschluss (bis 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und bis 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz).

Zu den zuwendungsfähigen einmaligen Ausgaben gehören vor allem:

  • Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur inkl. Leistungselektronik.
  • Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme.
  • Notwendiger Netzanschluss bzw. Ertüchtigung des bestehenden Netzanschlusses, alternativ Pufferspeicher zur Versorgung der Ladeinfrastruktur gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg (Stand Dezember 2017).
  • Ausstattung mit Steuerungs- und Kommunikationsfunktionalitäten.
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren.
  • Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung.
  • WLAN.

Voraussetzungen

  • Gefördert werden juristische und natürliche Personen mit Sitz in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Taxis gewährleisten können. Private bzw. betriebliche Ladestationen sind nicht förderfähig. Die Ladepunkte müssen grundsätzlich öffentlich mit E-Taxis nutzbar sein.
  • Die technischen Mindeststandards in Bezug auf die Ladestecker richten sich nach der Ladesäulenverordnung (LSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
  • Eine Zugänglichkeit rund um die Uhr(24/7) für E-Taxis muss garantiert werden.
  • Es muss Strom aus erneuerbaren Energien verwendet werden.
  • Die Ladeinfrastruktur muss innerhalb von 6 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides in Betrieb genommen werden und mindestens 6 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg in Betrieb sein.
  • Es ist eine Bodenmarkierung und Beschilderung an den Stellplätzen der geförderten Ladeinfrastruktur anzubringen.
  • Stell- bzw. Ladeplätze an der Ladestation müssen als taxiexklusiv ausgewiesen sein.
  • Die Vorbereitung der Ladeinfrastruktur für die spätere Unterstützung der Umsetzung von ISO/IEC 15118 (Power Line Communication) wird empfohlen.
  • Die Remotefähigkeit des Ladepunktes ist sicherzustellen.
  • Die maximale Ladeleistung der Ladestation muss abwärtskompatibel sein.
  • Meldepflichten und Netzanschlussbedingungen des Netzbetreibers sind einzuhalten.
  • Die Ladestation muss mess- und eichrechtskonform betrieben werden.
  • Die Ladestation muss nach dem aktuellen Stand der Technik hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz betrieben werden.
  • Die Auffindbarkeit, Nutzbarkeit, einfache Zugänglichkeit (Authentifizierung und Abrechnung) und Preistransparenz sind zu gewährleisten.

Verfahrensablauf

  1. Sie stellen einen formlosen Antrag beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg . Senden Sie den Antrag an die E-Mail-Adresse e-foerderung-bw@vm.bwl.de.
  2. Sobald Ihr Antrag geprüft und für positiv befunden wurde, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit Ihrer Fördersumme.
  3. Sie beginnen mit dem Vorhaben, die beantragte Ladeinfrastruktur wird installiert.
  4. Nachdem Sie anschließend folgendes an das Verkehrsministerium übermittelt haben, erhalten Sie den Betrag überwiesen: Rechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder ähnliches), Nachweis über die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien, Bankverbindung (IBAN und BIC), ein Foto der installierten Ladestation (inklusive Beschilderung und Bodenmarkierung) und ein Inbetriebnahmeprotokoll.

Unterlagen

Der formlose Antrag beim Ministerium für Verkehr muss folgendes enthalten:

  • Informationen zum Antragstellenden bzw. Unternehmen.
  • Eine Produktbeschreibung und Angebot des Herstellers für die Ladestation.
  • Ein Angebot für die Kosten des Netzanschlusses.
  • Die Standortausweisung der geplanten Ladesäule mit entsprechender Lagekarte.
  • Den Zeitpunkt der geplanten Beschaffung und Inbetriebnahme des Ladepunktes.
  • Die Darstellung der Authentifizierungs- und Abrechnungsmöglichkeiten an der Ladestation inkl. Ladepreismodell.
  • Die Darstellung des Lade- und Nutzungskonzeptes inkl. der Nutzungsberechtigten und wie diese über die Lademöglichkeit informiert werden.
  • Die Information, ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
  • Eine ausgefüllte De-minimis-Erklärung. In diesem Formular müssen Sie auflisten, welche Förderungen Sie innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre erhalten haben.

Zuständigkeit

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Freigabevermerk

Stand: 30.11.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg