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Kontakt

Wahlen

In der Übersicht

Der Begriff Wahl in der Politik In der Politik bezeichnet der Begriff Wahl die Entscheidung von (zumeist) größeren Personengruppen über wenige Personen (oder nur eine), welche über festgelegte Zeiträume als Interessenvertreter ihrer Wähler auftreten, wobei mit der Wahl ein Interessenausgleich zwischen den Wählern stattfindet. Sachentscheidungen durch Personengruppen, die sich mit anderen Abstimmungsinhalten beschäftigen, werden in der Regel mit dem Begriff Abstimmung gekennzeichnet. Wahlen in der Gemeinde Hildrizhausen

Hier haben Sie eine Übersicht der aktuellsten Wahlen in der Gemeinde Hildrizhausen:

Gemeinderatswahl 2019

Hier erhalten Sie die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2019 in Hildrizhausen:

Kreistagswahl 2019

Hier erhalten Sie die Ergebnisse der Kreistagswahl 2019 in Hildrizhausen:

Regionalwahl 2019

Hier erhalten Sie die Ergebnisse der Regionalwahl 2019 in Hildrizhausen:

Europawahl 2019

Hier erhalten Sie die Ergebnisse der Europawahl 2019 in Hildrizhausen:

Bürgermeisterwahl 2018

Hier erhalten Sie die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl 2018 in Hildrizhausen:

Ergebnis der Bürgermeisterwahl 2018 in Hildrizhausen

Bundestagswahl 2017

Hier erhalten Sie die Ergebnisse der Bundestagswahl 2017 in Hildrizhausen:

Ergebnis der Bundestagswahl 2017 in Hildrizhausen

Gemeinderatswahl 2014

Hier erhalten Sie die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2014 in Hildrizhausen:

Ergebnis der Gemeinderatswahl 2014 in Hildrizhausen

Kreistagswahl 2014

Hier erhalten Sie Ergebnisse der Kreistagswahl 2014 in Hildrizhausen:

Ergebnis der Kreistagswahl 2014 in Hildrizhausen

Regionalwahl 2014

Hier erhalten Sie die Ergebnisse der Regionalwahl 2014 in Hildrizhausen:

Ergebnis der Regionalwahl 2014 in Hildrizhausen

Europawahl 2014

Hier erhalten Sie die Ergebnisse der Europawahl 2014 in Hildrizhausen:

Ergebnis der Europawahl 2014 in Hildrizhausen

Landtagswahl 2011

Hier erhalten Sie die Ergebnisse der Landtagswahl 2011 in Hildrizhausen:

Ergebnis der Landtagswahl 2011 in Hildrizhausen

Bürgermeisterwahl 2010

Bürgermeisterwahl am 02. Mai 2010 Wahlgrundsätze (§ 45 GemO) Der Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Für die Neuwahl gelten die Grundsätze der ersten Wahl; jedoch entscheidet die höchste Stimmzahl, bei Stimmengleichheit das Los. Eine erneute Stellenausschreibung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Bei der Neuwahl können auch Kandidaten antreten, die im ersten Wahlgang nicht zur Wahl standen. In diesem Fall bleiben allerdings nur wenige Tage, die notwendigen Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Ebenso können Bewerber, die bei der ursprünglichen Wahl kandidiert haben, ihre Kandidatur für die Neuwahl zurückziehen.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Baden-Württemberg, falls im ersten Wahlgang kein Bewerber die absolute Mehrheit erreicht hat, keine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten Kandidaten, sondern es findet eine Neuwahl statt, bei der die relative Mehrheit der Stimmen ausreichend ist.

Wählbarkeit (§ 46 GemO)

Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche in Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nichtwählbar ist, wer von der Wählbarkeit in den Gemeinderat ausgeschlossen ist. Nicht wählbar ist ferner, wer als Beamter im förmlichen Disziplinarverfahren durch Urteil aus dem Dienst entfernt worden ist, oder gegen wen in einem dem Disziplinarverfahren entsprechenden Verfahren in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist, in den auf die Rechtskraft des Urteils oder der entsprechenden Maßnahme folgenden fünf Jahren; der Entfernung aus dem Dienst steht bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehalts gleich.

Ergebnisse der Bürgermeisterwahl vom 02. Mai 2010

  • Zahl der Wahlberechtigten 2.638
  • Zahl der Wähler 1.186
  • davon Briefwähler 166
  • Wahlbeteiligung 44,96%
  • Zahl der ungültigen Stimmen 9
  • Zahl der gültigen Stimmen 1.177

Von den gültigen Stimmen fielen auf:

Schöck, Matthias 1.173
Dipl. Verw.wirt(FH) / Bürgermeister

  • Borndörfer-Notter, Tanja 2
  • Schillinger, Roland 1
  • Hörmann, Günter 1

Im ersten Wahlgang einer Bürgermeisterwahl ist nach § 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Der Kandidat Matthias Schöck hat im ersten Wahlgang mit 99,6% der gültigen Stimmen eindeutig die absolute Mehrheit überschritten und ist damit im Amt bestätigt worden.

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