Anpassung der Kindergartenbeiträge ab 01. September 2025
Erstelldatum16.07.2025
Ergänzende Informationen zu den Elternbeiträgen für den Besuch der kommunalen Kindertagesstätten
In der Regel jährlich empfehlen die kommunalen Landesverbände (Städtetag und Gemeindetag) sowie die Kirchen den Trägern von Kindertagesstätten eine Anpassung der Elternbeiträge. Konkret beinhaltete die Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr 2025/2026 eine im Durchschnitt bei 7,3 % liegende Steigerung.
Eine angemessene Anpassung der Elternbeiträge wird in Zeiten multipler Krisen, die zugleich Träger und Familien belasten (Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs), zunehmend herausfordernd. Ein zentrales Anliegen dieser vorliegenden Empfehlung war es daher, ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu erhalten und gleichzeitig die Belastung der Familien angemessen im Blick zu behalten. Insofern wurden die genannten zu berücksichtigenden Kostensteigerungen auch wieder entsprechend anteilig auf die Kostenträger verteilt.
Nachdem Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen wurde und insbesondere Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage von den Erhöhungen nur bedingt betroffen sind, da sie entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten haben (wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes), wurde die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar angesehen.
Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge ist weiterhin die Orientierung an einer möglichst 20 %-igen Deckung der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge. Diese landesweit angestrebte Zielsetzung bedeutet im Umkehrschluss, dass rund 80 % der Betriebsausgaben durch den Steuerzahler entweder über Fördermittel des Landes bzw. des Bundes oder über den Gemeindehaushalt zu begleichen sind. Die Zuschüsse des Bundes und des Landes haben sich in den vergangenen Jahren ebenfalls erhöht und sind über den kommunalen Finanzausgleich an die Gemeinde geflossen, decken jedoch nicht im gleichen Umfang die Veränderungen ab.
Konkret auf Hildrizhausen bezogen lag der Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge im vergangenen Jahr bei rund 15,2 %.
So umfasst der Haushaltsplan 2025 beispielsweise Aufwendungen für Personal, Sach und Dienstleistungen in Höhe von 2.289.300 €. An Einnahmen aus Elternbeiträgen sind 315.000 € veranschlagt. Aus Bundes- und Landesmitteln sind Zuweisungen in Höhe von 807.800 € eingeplant. Zur Deckung der laufenden Kosten sind daher aus Mitteln der Gemeinde noch 1.166.500 € notwendig. Abschreibungen und kalkulatorische Kosten sind dabei nicht berücksichtigt.
Abschließend wird beispielhaft noch auf einige „Stundensätze" auf der Grundlage der neuen Elternbeiträge eingegangen:
Betrachtet man (jeweils auf der Basis von 11 Monatsbeiträgen, da ansonsten die betreuungsfreien Zeiten nicht berücksichtigt sind) den Stundensatz für ein dreijähriges Kind in der Regelbetreuung (30 Stunden in der Woche) beträgt dieser 1,45 € (bei Kindern aus Familien mit einem Kind) bzw. 1,12 € (bei Kindern aus Familien mit zwei Kindern). Monatlich werden dabei 120 betreute Stunden durch pädagogisch qualifiziertes Fachpersonal geleistet.
Bei der Ganztagesbetreuung an vier Tagen mit 40 Stunden Betreuungszeit in der Woche liegt der entsprechende Stundensatz (160 betreute Stunden im Monat) bei 1,81 € bei Familien mit einem Kind bzw. bei 1,39 € bei Familien mit zwei Kindern. Bezugnehmend auf die Kinderkrippe mit Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren liegt der Stundensatz (160 betreute Stunden im Monat) bei 4,28 € bzw. 3,18 €.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in der Kinderkrippe maximal zehn Kinder pro Gruppe betreut werden. Bei den über Dreijährigen werden maximal 20, 25 bzw. 28 Kinder pro Gruppe betreut.
Der Gemeinderat hat im Ergebnis – nach der mehrheitlichen Ablehnung einer aus der Mitte des Gemeinderates beantragten Erhöhung um 8 % anstatt der empfohlenen 7,3 % - den neuen Elternbeiträgen PDF-Dokument338,76 KB16.07.2025einstimmig zugestimmt.
Kindergartenbeiträge ab 01. September 2025 PDF-Dokument338,76 KB16.07.2025
