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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen und Jugendschöf-fen endet am 31. Dezember 2023. Das Verfahren zur Gewinnung neuer Schöffen für die Amts-zeit von 2024 bis 2028 wurde deshalb unlängst gestartet. Auch die Gemeinde Hildrizhausen ist dazu aufgerufen eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Aus den einzelnen Listen der Städte und Gemeinden wählt ein Ausschuss auf Kreisebene die Schöffen für die nächste Amtsperiode am Amtsgericht Böblingen und am Landgericht Stuttgart.


Wer kann Schöffe werden?
In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die deutsche Staatsangehörige sind, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und die in Hildrizhausen wohnen.


Zum Amt des Schöffen sollen nicht berufen werden

  • Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden werden,
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind,
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,
  • Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzten Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert

Von der Wahl ausgeschlossen sind:

  • wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann
  • hauptamtlich Tätige in oder für die Justiz (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener


Darüber hinaus werden an die Schöffen keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Das Schöffenamt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die insbesondere für die Eignung sprechen. So sollen Schöffen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen:

  • soziale Kompetenz
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • logisches Denkvermögen und Intuition
  • berufiche Erfahrung
  • Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
  • Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen
  • Mut zum Richten über Menschen
  • Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
  • Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien
  • Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit.

Über die Aufstellung der Vorschlagsliste entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Die Vorschlagsliste der Gemeinde Hildrizhausen wird nach ihrer Aufstellung mit den gesetzlich notwendigen Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsort, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Beruf) öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt, bevor sie im weiteren Verfahren dem Amtsgericht vorgelegt wird.

Eine Zusicherung der Wahl ist durch eine Aufnahme auf die Vorschlagsliste nicht verbunden. Dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht sind stets doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen, wie in der zweiten Jahreshälfte 2023 gewählt werden.
Mindestens die Hälfte der Bewerberinnen und Bewerber bleibt deshalb leider unberücksichtigt.

Sie möchten gerne Schöffe/Schöffin werden?
Das Bewerbungsformular (PDF-Datei)kann ab sofort heruntergeladen werden und liegt im Bürgerbüro aus.
Ihr ausgefülltes Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste schicken Sie bitte bis spätestens 5. Mai 2023 per Post an die Gemeinde Hildrizhausen, Hauptamt, Herrenberger Str. 13, 71157 Hildrizhausen oder per Email an info(@)hildrizhausen.de.

http://www.hildrizhausen.de//rathaus-gemeinderat/wahlen/schoeffenwahl-2023