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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Umlegung „Rosneäcker“: Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 09.12.2021

Gemeinde Hildrizhausen
Gemarkung Hildrizhausen
Landkreis Böblingen

Umlegung „Rosneäcker“
Umlegungsausschuss „Rosneäcker“

 

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 21. September 2021 aufgestellt wurde, ist am 19. November 2021 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Bekanntmachung kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Gemeinde Hildrizhausen, Herrenberger Straße 13, 71157 Hildrizhausen eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe, Zivilkammer VI - Baulandsachen, in 76133 Karlsruhe (Hans-Thoma-Straße 7).

Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat gemäß § 224 BauGB keine aufschiebende Wirkung. Um sie herzustellen, bedürfte es eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung.

 

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss (§ 222 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

 

Hildrizhausen, den 24. November 2021

Bürgermeisteramt

gez.
Matthias Schöck
Bürgermeister
Vorsitzender des Umlegungsausschusses

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