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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung am 23. November 2021

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 09.12.2021

Verpflichtung von Frau Christina Koch als Mitglied des Gemeinderates

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts wurde die Verpflichtung von Gemeinderätin Christina Koch als Nachrückerin für Herrn Michael Bantle für die restliche Amtsperiode bis 2024 vorgenommen.

Bürgermeister Schöck verwies zunächst darauf, dass die Gemeinderatsmitglieder gemäß § 32 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung entscheiden. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden.

In diesem Zusammenhang wurde auch auf die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten und die Pflichten der ehrenamtlich tätigen Bürger nach § 17 GemO hingewiesen: Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, muss die ihm übertragenen Geschäfte uneigennützig und verantwortungsbewusst führen.

Zudem ging der Vorsitzende auf die Verpflichtung zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist, näher ein.

Schließlich wurde auch auf die Befangenheitsregelungen des § 18 GemO verwiesen, wonach der ehrenamtlich tätige Bürger unter bestimmten Voraussetzungen weder beratend noch entscheidend mitwirken darf.

Gemeinderätin Christina Koch erkannte im Rahmen ihrer Verpflichtung in der Sitzung folgende Erklärung an:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Bürgermeister Schöck begrüßte Frau Koch als neues Mitglied des Gemeinderates ganz herzlich und freute sich auf eine gute Zusammenarbeit sowie ein konstruktives Miteinander.

 

Nachwahl von Vertreterinnen der Gemeinde Hildrizhausen in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Holzgerlingen der Gemeinden Altdorf, Hildrizhausen und Holzgerlingen

Hierzu beschloss der Gemeinderat einstimmig:

Als Vertreterin der Gemeinde Hildrizhausen in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Holzgerlingen der Gemeinden Altdorf, Hildrizhausen und Holzgerlingen sowie als deren persönliche Stellvertreterin im Verhinderungsfall werden folgende Mitglieder des Gemeinderates gewählt:

Ordentliche Vertreterin:  Gemeinderätin Astrid Reiner

Stellvertreterin:               Gemeinderätin Christina Koch

 

Freibadabrechnung 2021

Der Gemeinderat nahm die Freibadabrechnung 2021 zur Kenntnis.

 

Bausache:

Abbruch und Neuerrichtung/Ergänzung eines Einfamilienhauses, Talstraße 8

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB in Verbindung mit § 31 BauGB zu den zwei notwendigen Befreiungen (Überschreitung der Baugrenze in Richtung Osten um 2,50 m durch den Wintergarten und Überschreitung der Traufhöhe um 21 cm durch den Giebel in östlicher Richtung) im Zusammenhang mit diesem Vorhaben wurde einstimmig erteilt.

 

Verschiedenes – Bekanntgaben – Anfragen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung am 26. Oktober 2021 keine Beschlüsse gefasst wurden.

Darüber hinaus informierte er den Gemeinderat über den aktuellen Stand der Planungen zur Durchführung eines Kreativmarktes am kommenden Samstag, der gegenüber dem Weihnachtsmarkt ohne jegliche Verpflegung, ohne Programmpunkte und mit verkürzter Dauer stattfinden soll. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt einer angekündigten neuen Corona-Verordnung, die notwendige Änderungen am aktuellen Konzept mit sich bringen kann.

http://www.hildrizhausen.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-informiert-/-aktuelles