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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg ab 1. September 2021

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 03.09.2021

Entsprechend der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz sind Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg ab dem 1. September 2021 möglich. Die Auffrischimpfung erfolgt für alle aktuell berechtigten Personengruppen in jedem Fall erst dann, wenn die Zweitimpfung (oder im Fall von Johnson & Johnson bzw. bei Genesenen die einmalige Impfung) mindestens sechs Monate zurückliegt.

http://www.hildrizhausen.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-informiert-/-aktuelles