Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg ab 1. September 2021
Artikel vom
03.09.2021
Entsprechend der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz sind Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg ab dem 1. September 2021 möglich. Die Auffrischimpfung erfolgt für alle aktuell berechtigten Personengruppen in jedem Fall erst dann, wenn die Zweitimpfung (oder im Fall von Johnson & Johnson bzw. bei Genesenen die einmalige Impfung) mindestens sechs Monate zurückliegt.