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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Informationen zum Zeitplan im Zusammenhang mit der Wohnbaufläche „Rosneäcker“

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 06.04.2021

In der Gemeinderatssitzung am 30. März 2021 wurde bekanntlich der Entwurf des Bebauungsplanes „Rosneäcker“ gebilligt. Ebenso wurden entsprechende Beschlüsse zur Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB gefasst.

Dies war ein wichtiger Schritt im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Ausweisung der Wohnbaufläche „Rosneäcker“.

Nachdem die Berichterstattung in der Presse hierzu teilweise leider nicht korrekt war und dadurch Unklarheiten entstanden sind, möchten wir im Folgenden gerne über den weiteren voraussichtlichen Zeitplan informieren.

Nach wie vor sind hierzu zwei parallel laufende Verfahren entscheidend: das Umlegungsverfahren und das Bebauungsplanverfahren.

Im Umlegungsverfahren konnte Ende vergangenen Jahres mit den rund 90 beteiligten Eigentümern nach knapp dreijährigen Verhandlungen mündlich Einigkeit erzielt werden. Dieser Verfahrensschritt hat deutlich länger gedauert als ursprünglich vorgesehen. Auf dieser Basis werden nun Umlegungsvereinbarungen und Kostenübernahmevereinbarungen an alle Beteiligten versendet. Voraussetzung für den nächsten Schritt ist, dass diese komplett unterzeichnet möglichst bis Ende Mai vorliegen.

Erst danach kann der Bebauungsplan „Rosneäcker“ vom Gemeinderat als Satzung beschlossen werden, woraufhin wiederum der Umlegungsausschuss den Umlegungsbeschluss fassen kann. Nach einer entsprechenden Frist werden dann der Bebauungsplan rechtskräftig und der Umlegungsplan unanfechtbar. Bei reibungslosem Ablauf kann dies bis Ende Juli der Fall sein.

Danach wiederum werden die Erschließungsarbeiten ausgeschrieben und vergeben, so dass deren Beginn im Laufe des vierten Quartals 2021 realistisch ist.

Bei einer kalkulierten Dauer von ca. einem Jahr kann schließlich die Bebauung der Wohnbaufläche „Rosneäcker“ Ende 2022 beginnen.

Mit Blick auf die Vergabe kommunaler Grundstücke ist der Sachstand nach wie vor unverändert wie folgt:

  1. Es gibt keine Warteliste von Interessenten an Wohnbaugrundstücken von der Gemeinde. Ebenso ist nicht beabsichtigt, eine solche Liste anzulegen. Konkret werden die kommunalen Bauplätze also ausdrücklich nicht nach dem so genannten „Windhundprinzip“ vergeben.
  2. Erst nach dem Abschluss der oben genannten beiden Verfahren kann verbindlich gesagt werden, welche Grundstücke der Gemeinde zum Verkauf zur Verfügung stehen. Aus heutiger Sicht werden dies zwischen 25 und 30 Grundstücke sein, die überwiegend für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern geeignet sind. In welchem zeitlichen Rahmen der Verkauf dieser Flächen erfolgt, ist noch nicht festgelegt.
  3. Die Veräußerung der kommunalen Grundstücke erfolgt aus Gleichbehandlungsgründen nach einem transparenten Verfahren. Die dabei zu Grunde zu legenden Kriterien wird der Gemeinderat voraussichtlich noch im ersten Halbjahr festlegen. Dabei sind EU-, deutschland- und landesweite rechtliche Vorgaben und die dazu ergangenen Rechtsprechung zu beachten.
  4. Mit der Ausschreibung der ersten Tranche an kommunalen Grundstücken ist daher in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu rechnen.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Informationen einigen Missverständnissen vorbeugen konnten. Insbesondere möchten wir dadurch auch zum Ausdruck bringen, dass es in Bezug auf den Erwerb von kommunalen Grundstücken im Bereich „Rosneäcker“ derzeit noch nicht sinnvoll ist, den Kontakt zur Gemeindeverwaltung zu suchen.

Die aktuellen Planunterlagen sowie weitere Dokumente finden Sie über den folgenden Link auf unserer Homepage:

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren: Bebauungsplan "Rosneäcker"

http://www.hildrizhausen.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-informiert-/-aktuelles