Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zur Grundsteuerreform für Hildrizhausen
Artikel vom
07.07.2022
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Hildrizhausen hat die neuen Bodenrichtwerte am 29.06.2022 beschlossen. Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 stehen hier bereit.
Die Steuererklärung zur Hauptfestellung zum 01.01.2022 kann nach Veröffentlichung der Bodenrichtwerte noch bis 31. Oktober 2022 elektronisch (Elster) beim Finanzamt abgegeben werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Krahl Steueramt 07034/9387-20
Den Flyer zur neuen Grundsteuerreform der auf den Finanzämtern ausliegt, finden Sie auf unserer Homepage unter : https://www.hildrizhausen.de/rathaus-gemeinderat/formulare-merkblaetter in der Rubrik Steueramt / Grundsteuerreform
Service-Nr. des Finanzamts Böblingen lautet: 07031/13-3101