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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Informationen zum Rathausbetrieb ab Montag, dem 4. April 2022

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 04.04.2022

Übliche Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung, 3 G-Regel entfällt, aber die Maskenpflicht bleibt bis auf Weiteres bestehen!

Im Zuge der bundes- und landesweiten Lockerungen der Corona-Regelungen kehrt auch der Rathausbetrieb so langsam wieder zu einer gewissen Normalität zurück.

Konkret wird das Rathaus also ab Montag, dem 4. April 2022 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr) zugänglich sein.

Ebenso ist es dann auch nicht mehr erforderlich, zur Erledigung einer Dienstleistung vorab einen Termin zu vereinbaren. Es muss daher gegebenenfalls mit Wartezeiten insbesondere im Bereich des Einwohnermeldeamtes gerechnet werden. Am Mittwoch, den 6. April 2022 ist das Einwohnermeldeamt geschlossen.

Zudem entfällt ab diesem Termin auch die 3 G-Regelung. Im Zuge der Ausübung des Hausrechts wurde jedoch festgelegt, dass auch weiterhin eine Maskenpflicht während des Aufenthaltes im Rathaus besteht. Personen über 18 Jahre müssen insofern auch weiterhin eine FFP2-Maske beim Betreten des Rathauses tragen. Nach wie vor wird darum gebeten, entsprechende Abstände zu anderen Personen einzuhalten.

Darüber hinaus sollte es selbstverständlich sein, dass das Rathaus nicht betreten wird, wenn man erst kürzlich Kontakt mit einer infizierten Person hatte oder wenn man Krankheitssymptome wie beispielsweise einen Atemwegsinfekt oder erhöhte Temperatur aufweist.

Wir bitten um Einhaltung dieser noch wenigen Maßnahmen zum gegenseitigen Gesundheitsschutz!

http://www.hildrizhausen.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-informiert-/-aktuelles