Seite drucken
Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Böblingen

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 15.09.2021

Einladung zur Aufklärungsversammlung über die geplante Flurbereinigung Hildrizhausen/Altdorf

Das Landratsamt Böblingen -Flurbereinigungsbehörde- beabsichtigt, in den Gemeinden Hildrizhausen und Altdorf zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchzuführen. Das geplante Verfahren soll u.a. dazu dienen, eine Umfahrung der Ortslage von Hildrizhausen für den landwirtschaftlichen Verkehr auf landwirtschaftlichen Wegen und eine Feldwegeverbindung zwischen Hildrizhausen und Altdorf herzustellen. Damit ist auch eine Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes verbunden.

Das Flurbereinigungsgebiet liegt zwischen den Ortslagen von Hildrizhausen und Altdorf, ungefähr vom Gewann Schnödenen, Gemarkung Hildrizhausen, im Norden und Gewann Roller, Gemarkung Altdorf, im Süden und soll eine Fläche von etwa 77 ha umfassen. Die geplante Abgrenzung ist flurstücksgenau aus der vorläufigen Gebietskarte zur Aufklärungsversammlung vom 08.09.2021 (PDF-Datei) ersichtlich.

Die Gebietskarte liegt vom 20.09.2021 bis 20.10.2021

im Rathaus der Gemeinde Altdorf,
Kirchplatz 5, 71155 Altdorf

und im Rathaus der Gemeinde Hildrizhausen,
Herrenberger Straße 13, 71157 Hildrizhausen

zur Einsichtnahme aus.

Diese Bekanntmachung und die Gebietskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4832) eingesehen werden.

Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und Bewirtschafter werden hiermit zur Aufklärungsversammlung eingeladen am

Mittwoch, 20. Oktober 2021 um 19:30 Uhr
in der Festhalle Altdorf,
Schulstraße 17, 71155 Altdorf.

Dort wird eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlichen Kosten und der Fördermöglichkeiten aufgeklärt (§ 5 Abs. 1 FlurbG). Es besteht anschließend auch die Möglichkeit, weitere Fragen zu stellen.

Auf Grund der aktuellen Situation wird dringend empfohlen, sich bis zum 15.10.2021 anzumelden, wenn Sie an dem Termin teilnehmen wollen. Die Anmeldung ist telefonisch unter 07031/663-5076 oder per E-Mail an j.kober(@)lrabb.de möglich.

Für die Teilnahme am Termin weisen wir auf die allgemein üblichen Hygienemaßnahmen der Corona-Pandemie (Maskenpflicht, Abstände, u.a.) hin. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn nachweislich ein tagesaktuelles Covid-19-Negativtestergebnis oder eine vollständige Impfung vorliegt, oder wenn Sie nach überstandener Infektion genesen sind. Entsprechende Nachweise sind mitzuführen.

http://www.hildrizhausen.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-informiert-/-aktuelles