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Neue Regelung zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bereichen der Hauptstraßen

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 18.03.2025

Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnungen einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h innerorts auf der L 1184 und teilweise auf der K 1000

In seiner öffentlichen Sitzung am 28. Februar 2023 hat der Gemeinderat insbesondere aus Lärmschutzgründen bekanntlich einstimmig beschlossen:

  1. Die Gemeinde Hildrizhausen beantragt eine verkehrsrechtliche Anordnung, wonach entlang der Landesstraße 1184 zwischen den beiden Kreisverkehren von Herrenberg und von Altdorf kommend eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h festgesetzt wird.
  2. Die Gemeinde Hildrizhausen beantragt darüber hinaus eine verkehrsrechtliche Anordnung, wonach entlang der Kreisstraße 1000 im Bereich des Gustav-Fischer-Stifts mit maximaler Ausdehnung in Richtung Ehningen eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h festgesetzt wird.

Nach der entsprechenden Antragstellung erfolgten hierzu zunächst einige Abstimmungstermine. Ebenso gab es nochmals einen Vor-Ort-Termin.

Der Bereich Straßenverkehr und Ordnung des Landratsamtes Böblingen hat schließlich Ende Mai 2024 die entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen erlassen.

Konkret wurde auf der Landesstraße 1184 wie beantragt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h zwischen beiden Kreisverkehren angeordnet. Auf der Kreisstraße 1000 erfolgte die entsprechende Anordnung entlang des Gustav-Fischer-Stifts von der Kreuzung Herrenberger Straße / Ehninger Straße bis zum Gebäude Ehninger Straße 13/1.

Auf dieser Basis wurden dann die Standorte der erforderlichen Beschilderung festgelegt und beim Regierungspräsidium Stuttgart die zur Finanzierung dieser Beschilderung erforderlichen Sondermittel aus dem Landeshaushalt beantragt. Nach deren Genehmigung wurde der Jahresunternehmer des Landkreises Böblingen mit der Umsetzung beauftragt.

Dieser hat schließlich in den vergangenen Tagen die notwendigen Hülsen gesetzt, so dass ab dem kommenden Montag, den 24. März 2025 die angeordneten Verkehrszeichen montiert werden. Ab diesem Zeitpunkt gilt in den genannten Bereichen unserer Hauptstraßen L 1184 und K 1000, die dem abgedruckten Lageplan in gelb entnommen werden können, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h!

Wir bitten um Beachtung und in diesem Zusammenhang auch noch einmal um Verständnis für die lange Dauer vom Beschluss bis zur endgültigen Umsetzung.