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Erleichterungen für den Besuch des Freibades ab Donnerstag, den 10. Juni 2021

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 11.06.2021

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Böblingen 5 Tage am Stück unter 35 lag, fällt gemäß § 22 Absatz 5a Nr. 1 der Corona-Verordnung ab Donnerstag (10. Juni 2021) die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises für viele Veranstaltungen im Freien weg. Dies gilt so lange, bis die Inzidenz im Landkreis Böblingen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt (was wir natürlich nicht hoffen!).

Insofern gilt dies erfreulicherweise auch für einen Besuch unseres Freibades.

Darüber hinaus ergab sich bereits anfangs der Woche durch den Öffnungsschritt 3 die Möglichkeit, die Besucherzahl im Freibad auf 400 Badegäste pro Zeitfenster nach oben anzupassen.

Bei den zum Redaktionsschluss vorhergesagten heißen Wetteraussichten in den kommenden Tagen sind dies doch gute Voraussetzungen, um sich in unserem kühlen Nass zu erfrischen – wir freuen uns auf Sie!

Die weiteren üblichen Abstands- und Hygieneregelungen, die begrenzte Anzahl an Personen im Schwimm- und Kinderplanschbecken sowie die notwenige Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung bleiben selbstverständlich bestehen!

Alle Infos zum Freibad Hildrizhausen mit Echtzeit-Besucherzähler