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Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2021

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 27.07.2021

Fragestunde

Im Rahmen der Fragestunde wurde aus der Mitte der Zuhörerschaft keine Frage an die Verwaltung gestellt.

 

Zustimmung zur Wahl des Kommandanten und der beiden stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hildrizhausen

Hierzu wurde einstimmig beschlossen:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Stefan Lambert als Feuerwehrkommandanten sowie Herrn Frank Holder und Herrn Martin Stoll als die beiden stellvertretenden Feuerwehrkommandanten zu.
  2. Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister Schöck mit der Bestellung dieser drei Personen.

Nachdem die Herren Stefan Lambert, Frank Holder und Martin Stoll in der Sitzung anwesend waren, erfolgte die notwendige Bestellung unmittelbar im Anschluss an die Bestätigung durch den Gemeinderat.

Vor dem Überreichen der jeweiligen Bestellungsurkunden dankte der Vorsitzende zunächst dem seitherigen Kommandanten Axel Fischer für sein großes Engagement für die Freiwillige Feuerwehr Hildrizhausen. Ebenso dankte er den Herren Lambert, Holder und Stoll für ihre Bereitschaft, sich für diese Ämter zur Verfügung zu stellen, da somit ein nahtloser und gelungener Übergang ermöglicht wurde. Er betonte überdies, dass die Freiwillige Feuerwehr Hildrizhausen nach wie vor in guten Händen ist und freute sich auf die sicherlich auch zukünftig gute sowie konstruktive Zusammenarbeit.

 

Vergabe der Arbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung der Badewassertechnik im Rahmen des zweiten Abschnitts der Sanierung des Freibads

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte folgender einstimmiger Beschluss:

  1. Die Arbeiten zur Erneuerung der Badewassertechnik werden an die Firma Bähr Wassertechnik GmbH, Horgenzell, als günstigste Bieterin zum Angebotspreis in Höhe von 351.668,86 € (netto) vergeben.
  2. Weitere Arbeiten im Bereich der Elektro- (Verkabelung usw.) und Heiztechnik werden nach der Sommerpause zusammen mit dem Bereich des neuen Sanitärgebäudes und dem eventuellen Neubau eines Freibadkiosks ausgeschrieben.
 

Vergabe des Auftrags zur Planung und Bauleitung im Zusammenhang mit der Herstellung einer Trinkwasserversorgungsleitung zwischen Hildrizhausen und Altdorf

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

  1. Der Auftrag zur Planung und Bauleitung im Zusammenhang mit der Herstellung einer Trinkwasserversorgungsleitung zwischen Hildrizhausen und Altdorf (Anschluss an die Leitung der Ammertal-Schönbuch-Gruppe - ASG) wird an das Büro dreher + stetter Ingenieurgesellschaft mbH, Empfingen, vergeben.
  2. Dabei werden die Ingenieurbauwerke (Leitungsbau) nach HOAI Zone II Mitte und mit einem Leistungsumfang von 93 % abgerechnet. Die Abrechnung technischen Ausrüstung / Elektrotechnik erfolgt nach Zone III Unten und mit einem Leistungsumfang von 97 %. Die Bauüberwachung wird mit 3,5 % der Baukosten und die Nebenkosten werden mit 5 % der Planungskosten vergütet.
  3. Beim Teilbereich des Leitungsbaus erfolgt eine gemeinsame Planung und Abwicklung mit einer weiteren Verbindungsleitung, die alleine von der ASG herzustellen ist. Durch die gemeinsame Abwicklung können die Planungskosten für beide Projekte anteilig gesenkt werden. 
 

Annahme von Spenden in der Zeit von Januar bis Juni 2021

Das Gremium fasste folgende einstimmigen Beschlüsse:

  1. Die Annahme der in der Anlage als Sammelaufstellung aufgeführten 21 Sach- und Geldspenden mit einem Wert in Höhe von jeweils unter 100,00 € wird beschlossen.
  2. Die Annahme der 12 in der Anlage aufgeführten Sach- und Geldspenden mit einem Betrag in Höhe von 5 x 100,00 €, 150,00 €, 178,50 €, 250,00 €, 2 x 300,00 €, 500,00 € und 1.500,00 € - also jeweils zwischen 100,00 € und 5.000,00 € - wird jeweils einzeln beschlossen.
 

Bausachen:

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz, Lindenweg 6

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz, Lindenweg 17

Nachdem bei diesen beiden Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ecke Tübinger Straße / Länderstraße“ jeweils eingehalten werden, nahm der Gemeinderat die Ausführungen hierzu jeweils lediglich zur Kenntnis.

 

Anbringung eines Vordaches, Hundsrückenstraße 20

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB in Verbindung mit § 31 BauGB zu der notwendigen Ausnahme im Zusammenhang mit diesem Vorhaben wurde einstimmig erteilt.

 

Verschiedenes – Bekanntgaben – Anfragen

Der Vorsitzende gab die in der nichtöffentlichen Sitzung am 22. Juni 2021 gefassten Beschlüsse bekannt.