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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Kindertagesstätte Untere Rosne“

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 14.01.2021

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat der Gemeinde Hildrizhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Dezember 2020 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Kindertagestätte Untere Rosne“ sowie den Vorentwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO), die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellt wird, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Beschluss über die Aufstellung der Satzungen erfolgte bereits in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 29. September 2020.

Verfahrensart

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im regulären Verfahren gemäß §§ 2 ff BauGB. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt sowie in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 4004, 4005 und 4006 im Gewann „Untere Rosne“ östlich der Tübinger Straße und südlich der Würm. Er hat eine Größe von circa 0,47 Hektar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden maßstabslosen Abbildung vom 17. September 2020 zu entnehmen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Hildrizhausen beabsichtigt, eine Kindertagesstätte mit fünf Gruppen für den künftigen Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde zu errichten.

Eine im Dezember 2019 zur Klärung der Frage der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens gestellte Bauvoranfrage hat ergeben, dass der ausgewählte Standort für den Neubau der Kindertagesstätte seitens der Fachbehörden als geeignet angesehen wird. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben geschaffen werden.

Die für die Bebauungsplanaufstellung erforderlichen Anpassungen der Darstellungen des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Holzgerlingen – Altdorf – Hildrizhausen sollen im Parallelverfahren durchgeführt werden. Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans ist bereits eingeleitet.

Öffentliche Auslegung

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Kindertagesstätte Untere Rosne“ mit Textteil und Begründung sowie der Vorentwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Kindertagesstätte Untere Rosne“ werden in der Zeit

vom 18. Januar 2021 bis 15. Februar 2021
(je einschließlich)

im Schaukasten des Rathauses an der Außenwand links neben dem Eingang für jedermann zugänglich öffentlich ausgelegt und können zu jeder Zeit dort eingesehen werden.

Zusätzlich können die Planungsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Hildrizhausen in der Rubrik Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Hildrizhausen, Herrenberger Straße 13, 71157 Hildrizhausen schriftlich (per Post oder per E-Mail an jassmann(@)hildrizhausen.de) oder zur Niederschrift nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Hinweis zum Datenschutz:

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name und Anschrift, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Hildrizhausen oder ein von der Gemeinde beauftragter Dritter (zum Beispiel externe Planungsbüros) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Hildrizhausen oder von der Gemeinde eingeschaltete Dritte um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Hildrizhausen oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Zum Beschluss über die Abwägung werden die vorgebrachten Stellungnahmen dem Gemeinderat zur Entscheidungsfindung anonymisiert vorgelegt. Der Öffentlichkeit werden die vorgebrachten Stellungnahmen ebenfalls anonymisiert vorgelegt.

Hildrizhausen, den 05. Januar 2021

gez.

Matthias Schöck
Bürgermeister

http://www.hildrizhausen.de//rathaus-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen