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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Aufgaben des Gemeinderats

Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Er stellt die Vertretung der Gemeindebürger (kommunale Volksvertretung) dar und wird alle 5 Jahre neu gewählt. Er führt die Verwaltung der Gemeinde, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener Wirkungskreis) oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung namens des Staates zuweist (übertragener Wirkungskreis) betroffen sind (Allzuständigkeit der Gemeinde) und nicht der Bürgermeister zuständig ist (Organzuständigkeit des Gemeinderats).

Außerdem beschließt der Gemeinderat innerhalb des Aufgabenkreises der Gemeinde Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Gemeinde erwarten lassen. Er stellt für die laufenden Angelegenheiten Richtlinien auf nach denen sich die Gemeindeverwaltung bei der Erledigung dies laufenden Aufgaben richtet. Der Gemeinderat ist nicht mehr für die Angelegenheiten zuständig, welche er dem Bürgermeister oder einem Gemeinderatsausschuss zur selbständigen Erledigung übertragen hat. Desweiteren überwacht der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse, indem er Informationen einholt oder Anfragen stellt. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des Gemeinderats aus. Die Beschlüsse erlangen erst mit dem Vollzug durch den Bürgermeister Außenwirkung.

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