Lebenslagen: Gemeinde Hildrizhausen

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Lebenslagen

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Beschreibung

Forschung und daraus folgende Innovation sind für die jeweiligen Unternehmen oft mit großen finanziellen Investitionen verbunden. Sie haben eine Idee für ein innovatives Produkt oder eine Dienstleistung, wissen aber nicht, wie Sie Forschung und Entwicklung finanzieren sollen? Informieren Sie sich, welche finanziellen Hilfen Ihnen eventuell zustehen könnten.

Finanzielle Förderungen in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg gibt als erstes Bundesland Innovationsgutscheine an kleine und mittlere Unternehmen aus. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Unternehmen eine finanzielle Förderung für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen beziehungsweise für deren qualitative Verbesserung.

Innovationsgutscheine gibt es zu

  • 2.500 Euro (Innovationsgutschein A)
    für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, z.B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik
  • 5.000 Euro (Innovationsgutschein B)
    für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten, z.B. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung, Umweltverträglichkeit
  • 20.000 Euro (Innovationsgutschein Hightech Start-up)
    für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen eines innovativen Gründungsvorhabens in den Zukunftsfeldern: Nachhaltige Mobilität; Umwelttechnologie, Erneuerbare Energie und Ressourceneffizienz; Gesundheitswirtschaft, Lebenswissenschaften; IKT, Green IT und intelligente Produkte
  • 20.000 Euro (Innovationsgutschein Hightech Digital)
    für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Realisierung von digitalen Produkten und Dienstleistungen

Einzelbetribliche Innovationsförderung Invest BW

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat am 15. Januar 2021 Invest BW als das größte branchenoffene Investitions- und Innovationsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs offiziell gestartet. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu einer Million Euro und für Verbundvorhaben bis zu drei Millionen Euro gewährt werden. Gefördert werden können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder errichten wollen und bei Verbundvorhaben auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. In der Innovationsförderung sollen bis Ende 2022 regelmäßige technologieoffene und auch missionsorientierte Förderaufrufe ausgeschrieben werden. Weitere Informationen sind auf der Website Invest BW unter vertiefende Informationen zu finden.

Darüber hinaus gibt es beispielsweise finanzielle Förderungen für den Technologie- und Innovationsbereich:

  • Förderung von Innovations-Coachings im Rahmen des Förderprogramms Coaching (ESF, Förderperiode 2014-2020)
  • Innovationsfinanzierung
  • Technologie- und Innovationsfinanzierung
  • Digitalisierungsprämie für kleine und mittlere Unternehmen
  • Junge Innovatoren - Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • MBG Beteiligungen für Technologie- und Innovationsfinanzierung
  • Förderung von Patentanmeldungen aus den Hochschulen
  • MicroMountains - Unterstützung für die beschleunigte Anwendung von Forschungsergebnissen aus der Mikrosystemtechnik in kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg

Tipp: Wenn Sie eine Innovation zum Anlass genommen haben, um ein Unternehmen zu gründen, sollten Sie auch überlegen, welche Förderungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer für Sie infrage kommen könnten.

Wettbewerbe

Neben klassischen Förderungen in Form von Darlehen oder Zuschüssen haben Sie auch die Möglichkeit, mit Ihrer Innovation an Wettbewerben teilzunehmen und so vielleicht einen Teil Ihrer Investitionen in Form eines Preisgeldes zurückzubekommen.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer aus Baden-Württemberg vergibt das Land jährlich den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg.

Förderprogramme auf Bundesebene

Neben den Förderungen des Landes Baden-Württemberg gibt es noch diverse Förderprogramme auf Bundesebene, die Sie als Unternehmerin oder Unternehmer aus Baden-Württemberg ebenfalls in Anspruch nehmen können:

  • Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) als Basisprogramm des Bundes für die marktorientierte Technologieförderung des Mittelstandes
    Gefördert werden unter anderem Kooperationsprojekte im Bereich Forschung und Entwicklung. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Deutschland.
  • Das ERP-Innovationsprogramm für klein- und mittelständische Betriebe, das die KfW Mittelstandsbank anbietet.
  • Unter der Dachmarke WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen werden unterschiedliche Förderansätze zu Patentierung und Verwertung von Erfindungen, sowie zur Förderung von innovativen (Forschungs-) Projekten zur Normung angeboten.
  • Weitere Informationen zu Förderprogrammen bietet die Förderdatenbank des Bundes, in der Sie nach Programmen aus dem Förderbereich "Forschung & Innovation" suchen können. Hier finden Sie alle Landes-, aber auch Bundes- und EU-Förderungen auf einen Blick.
  • Einen Überblick über die Förderbereiche der Innovationspolitik des Bundes finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
  • Die Bundesregierung bietet zudem Unterstützung über die Förderberatung "Forschung und Innovation". Sie können sich kostenlos telefonisch (Tel. 0800/26 23 008) oder per E-Mail (beratung@foerderinfo.bund.de) beraten lassen. Für forschende Unternehmen wurde ein spezieller Lotsendienst eingerichtet (Tel.: 0800/26 23 009).

Förderprogramme auf europäischer Ebene

Neben den Förderungen des Landes Baden-Württemberg gibt es noch diverse Förderprogramme auf europäischer Ebene, die Sie als Unternehmerin oder Unternehmer ebenfalls in Anspruch nehmen können. Zum einen gibt es die Möglichkeit, Teil von größeren Konsortialprojekten mit mehreren internationalen Partnern zu werden, die Lösungen zu klar vorgegebenen Problemstellungen suchen. Zum anderen gibt es über den Europäischen Innovationsrat aber auch die Möglichkeit, in kleinen Konsortien oder als einzelnes Unternehmen themenoffen Fördergelder zu beantragen. Hier ist es möglich, mehrere Millionen Förderung für ein Unternehmen zu erhalten – beispielsweise im EIC Accelerator-Programm bis zu 2,5 Mio. Euro Förderung sowie bis zu 15 Mio. Euro Beteiligungen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt im Projekt „innocheck-bw.de“ Start-ups und KMU aus Baden-Württemberg bei der Antragstellung im europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa. Auf der Website Innocheck BW findet sich dazu ein Fragebogen, mit dem konkrete Innovationsvorhaben auf ihre Förderfähigkeit in unterschiedlichen Programmen überprüft werden können.

Finanzielle Hilfe für die Eintragung von Schutzrechten

Wenn Sie etwas erfunden haben, sich die Kosten eines Patents oder eines anderen Schutzrechtes jedoch nicht leisten können, können Sie Verfahrenskostenhilfe vor dem Deutschen Patentamt beantragen.

Freigabevermerk

  • 13.09.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg