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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Umstellung des Verfahrens zur Ablesung der Wasserzähler

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 07.12.2018

Die Gemeinde Hildrizhausen stellt ab diesem Jahr auf eine Selbstablesung der Wasserzähler durch den Rechnungsempfänger (Eigentümer bzw. Hausverwaltungen) um. Eine Ablesung der Wasserzähler durch eine von der Gemeinde beauftragte Person erfolgt nicht mehr.

Zur Durchführung der Selbstablesung bekommen alle Eigentümer und Hausverwaltungen in der Woche vom 10. bis 15. Dezember 2018 ein Anschreiben mit einem Rücklaufzettel zugestellt. Auf diesem muss nur noch das Datum der Ablesung, der  Zählerstand  und eine Unterschrift ergänzt werden. Bitte werfen Sie den Rücklaufzettel in den Briefkasten des Rathauses ein oder senden diesen per Mail an knecht@hildrizhausen.de.

Selbstverständlich ist es parallel dazu auch wieder möglich, den Zählerstand direkt über unsere Homepage www.hildrizhausen.de einzugeben. Ab 10. Dezember 2018 finden Sie unter der Rubrik „Rathaus und Gemeinderat“ > „Bürgerservice“ > „Ablesung Wasserzähler“ das Online-Formular zur Erfassung Ihres Zählerstandes. Sie brauchen dazu lediglich Ihren Namen, Ihre Adresse, das Buchungszeichen (auf der letzten Wasserabrechnung ersichtlich oder auf dem Kontoauszug bei der Abbuchung vom 31. August 2018), die Zählernummer, den Zählerstand und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

Die Bürger, die den Zählerstand bis 11. Januar 2019 nicht melden, müssen davon ausgehen, dass der voraussichtliche Zählerstand aufgrund der vorausgegangenen Verbrauchswerte geschätzt wird.

Die Umstellung hat für die Bürger den Vorteil, dass der Zeitpunkt der Ablesung selbst bestimmt werden kann und oft lästige Terminabsprachen, die sich bisher im Zusammenhang mit der Ablesung ergeben haben, wegfallen.

Bei Rückfragen dürfen Sie gerne an das Steueramt, Frau Knecht oder Frau Weißer, Telefon 07034/9387-16, wenden.

http://www.hildrizhausen.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-informiert-/-aktuelles