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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Landesfamilienpass

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 18.01.2021

Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind;
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wo kann der Landesfamilienpass beantragt werden?

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Anträge sind beim Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, erhältlich. Inhaber des Landesfamilienpasses können die Gutscheinkarte ohne neuen Antrag beim Einwohnermeldeamt abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Landesfamilienpass mit. Die Berechtigung ist durch Vorlage von zum Beispiel Kindergeldbescheinigung oder Leistungsbescheid nachzuweisen. Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, geben Sie den Landesfamilienpass bitte dem zuständi­gen Bürgermeisteramt zurück.

Wozu dient der Landesfamilienpass?

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2021 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2021 insgesamt 22-mal die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.

Mittlerweile bieten auch viele nicht-staatliche und kommunale Einrichtungen Inhabern eines Landesfamiliepasses einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung an. Diese Angebote müssten gegebenenfalls vor Ort erfragt werden.

Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Soziales > Familie > Leistungen > Landesfamilienpass“ eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Gutscheinkarte oder auf dem Rathaus, Zimmer 1. Aufgrund der derzeitigen Coronalage gibt es bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen für einen Besuch. Zum Teil ist ein Besuch derzeit auch nicht möglich. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Angebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote können auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden.

Nachdem im Moment nur die Erledigung dringender Dienstleistungen nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem Rathaus möglich sind, bitten wir Sie, die Gutscheinkarten unter Vorlage des Landesfamilienpasses zu einem späteren Zeitpunkt abzuholen oder vorab telefonisch oder per e-mail Kontakt mit uns aufzunehmen.

http://www.hildrizhausen.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-informiert-/-aktuelles