Voraussichtliche Erhöhung des Wasserpreises zum 1. Januar 2021
Nach den derzeit vorliegenden Kalkulationsgrundlagen sollen die Wasserverbrauchsgebühren (Wasserzins) zum 01. Januar 2021 erhöht werden.
Der Wasserpreis soll dabei von bisher 1,55 € / m ³ auf 1,75 € / m³ erhöht werden. Durch die Erhöhung soll ein Verlustvortrag aus dem Jahresabschluss 2019 (rund 66.000 €) über einen Zeitraum von 2 Jahren abgedeckt werden. Der bisherige Wasserpreis gilt bereits seit dem 01. Januar 2009.
Der Gemeinderat fasst den hierzu erforderlichen Beschluss voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 22. Dezember 2020. Nachdem die öffentliche Bekanntmachung der entsprechenden Satzungsänderung aber erst im Januar 2021 erfolgen kann, muss die Satzungsänderung dann rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Dies ist nur nach einer vorherigen Bekanntmachung zulässig.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.