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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Freibad öffnet am morgigen Samstag, den 8. August

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 31.07.2020

Nachdem die umfangreichen Sanierungsarbeiten am Kombibecken fertig gestellt und die Vorbereitungen zur Umsetzung des Hygienekonzepts abgeschlossen wurden, stand heute bekanntlich eine abschließende Begehung des Freibadgeländes mit Vertretern des Gesundheitsamtes Böblingen statt. Der dabei absolvierte Färbeversuch verlief erfolgreich.

Somit steht einer Inbetriebnahme des Freibades unter Pandemiebedingungen nichts mehr im Weg.

Wir freuen uns daher sehr darauf, ab dem morgigen Samstag unsere Badegäste begrüßen zu können.

Unter den bereits veröffentlichten Rahmenbedingungen, die auf der Homepage der Gemeinde (www.hildrizhausen.de) ausführlich beschrieben werden, können somit das frisch sanierte Kombibecken mit Breitwellenrutsche und Massagedüsen sowie das Kinderplanschbecken als willkommene Erfrischung an heißen Tagen genutzt werden. Der Homepage ist darüber hinaus auch in Echtzeit zu entnehmen, wie viele Badegäste noch zulässig sind, bis die maximale Besucherzahl von 300 Badegästen erreicht ist.

Die Öffnung eines Freibades steht wegen der Corona-Pandemie unter ganz anderen Vorzeichen als dies sonst der Fall ist.

Wir mussten hierzu ein mit dem Gesundheitsamt Böblingen abgestimmtes Hygienekonzept erstellen, das alle notwendigen Informationen enthält und daher im Folgenden abgedruckt wird:

Für die Nutzung des Freibads Hildrizhausen werden folgende Maßnahmen vorgenommen, um den eingeschränkten Badebetrieb im Rahmen der Corona-Pandemie sicherzustellen:

  • Abstand von mind. 1,5 Metern zu Mitmenschen (auch im Freien).
  • Kein Zutritt für Personen mit einer bekannten / nachgewiesenen Infektion durch das Corona-Virus. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen einer Atemwegsinfektion.
  • Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln (Hände waschen, Niesetikette).
  • Mundschutz im Kassen-, Kiosk- und Eingangsbereich sowie im Toiletten- und Umkleidebereich.
  • Geregelte Besucherströme für einen kontrollierten Badebetrieb, siehe folgende Zeitfenster und Preise (nach Möglichkeit das Eintrittsgeld bitte abgezählt mitbringen!):

Während des Badebetriebs dürfen sich maximal 300 Personen gleichzeitig im Freibad befinden. Die Anzahl an Badegästen wird durch das Fachpersonal überwacht. Im Eingangsbereich befindet sich ein Bildschirm, der die noch erlaubte Anzahl an zulässigen Badegästen anzeigt. Ebenfalls kann auf der Homepage der Gemeinde Hildrizhausen die noch erlaubte Anzahl an zulässigen Badegästen eingesehen werden. 

Für die Wegeführung zum Freibadeingang sowie zur Einhaltung des Mindestabstands werden vor-Ort-Hinweise (Markierungen und Absperrungen) angebracht, an denen sich die Besucher bei Ankunft und Verlassen des Bades jederzeit orientieren können. Ergänzend gibt das Fachpersonal entsprechende Hinweise. Ebenso steht dieses für Fragen zur Verfügung.

Alle Freibadbesucher haben im Ein- und Ausgangsbereich eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.

Alle Personen sollen sich beim Betreten des Bades die Hände am Handdesinfektionsmittelspender desinfizieren bzw. mit Seife waschen.

Alle Freibadbesucher haben im Ein- und Ausgangsbereich eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.

Alle Personen sollen sich beim Betreten des Bades die Hände am Handdesinfektionsmittelspender desinfizieren bzw. mit Seife waschen.

Warteschlangen und Ansammlungen an der Kasse oder vor Gemeinschaftseinrichtungen (Duschen, Umkleiden, Beckenzugänge) sollen vermieden werden. Dabei sind insbesondere die Mindestabstände einzuhalten.

Jeder Besucher muss nach Betreten des Bades seine Kontaktdaten (Name, Vorname, Telefon oder Anschrift) hinterlegen. Das Formblatt kann von interessierten Besuchern auf der Homepage (www.hildrizhausen.de) heruntergeladen und bereits zuhause ausgefüllt werden. Dadurch werden unnötige Warteschlangen und Ansammlungen vermieden. Falls erforderlich besteht die Möglichkeit, das Formblatt auch vor Ort auszufüllen. Die Kontaktdaten auf diesem Formblatt werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und für vier Wochen aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten unverzüglich vernichtet. Die aus anderen Rechtsvorschriften geltenden Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Das zuständige Gesundheitsamt kann – soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder der Coronaverordnung (CoronaVO) erforderlich ist – Auskunft über die Daten verlangen. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig. An das zuständige Gesundheitsamt übermittelte Daten sind von diesem unverzüglich irreversibel zu löschen, sobald die Daten für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden.

Für den Umkleidebereich werden Einzelkabinen und Sammelkabinen für bis zu maximal 4 Personen mit entsprechender Abstandsregelung zur Verfügung gestellt. Die Duschräume umfassen lediglich Einzelduschen.

Im Bereich der Damentoilette werden 3 WC-Kabinen geöffnet. In der Herrentoilette sind 3 Urinale sowie 2 WC-Kabinen zugänglich. Ein Schild vor beiden sanitären Einrichtungen weist darauf hin, dass sich maximal 3 Personen gleichzeitig innerhalb des geschlossenen Raums aufhalten dürfen. Vor dem jeweiligen Toilettenbereich befindet sich ein zusätzlicher Handdesinfektionsmittelspender.

Die Sanitäreinrichtungen werden dauerhaft gelüftet.

Geregelte Anzahl an Personen in den Becken:

Das große Schwimmbecken ist unterteilt in den Schwimmerbereich, den langsamen Schwimmerbereich und den Nichtschwimmerbereich. Die befestigten Leinen kennzeichnen die verschiedenen Bereiche. Die Schwimmaufsicht überprüft die Anzahl der erlaubten Personen in den einzelnen Bereichen bzw. im Schwimm- und Kinderbecken.

Die Sicherstellung des Mindestabstands im Becken obliegt der Schwimmaufsicht.

Das Badepersonal wird die Besucher jeweils 15 Minuten vor Ende des Zeitfensters auf das Ende der Badezeit hinweisen.

Nach Räumung des Bades wird jeweils eine Reinigung der sanitären Anlagen und der Oberflächen durchgeführt. Zudem wird während der Öffnungszeiten nach Bedarf gereinigt.

Das Kassenpersonal ist durch eine Trennscheibe geschützt und somit von der Tragepflicht eines Mund-Nasenschutzes befreit. Beschäftigte mit Kontakt zu den Gästen müssen in geschlossenen Räumen eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Eine Ausnahme bildet hier das Fachpersonal für den Badebetrieb, welches im Notfall eingreift und die Rettungsmaßnahme durchführt.

Für die Einhaltung der Regelungen wird vor Ort eine von der Gemeinde beauftragte Person benannt. Konkret ist dies jeweils das diensthabende Fachpersonal.

Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind bzw. gegen diese verstoßen, kann im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt werden. Ebenso kann deren Besuch vorzeitig beendet werden.

Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen oder andere Hygieneanforderungen erlassen, soweit diese den jeweils geltenden, landesrechtlichen Vorschriften nicht widersprechen.

 

Abschließend noch ein wichtiger Hinweis: aufgrund der aktuellen Baustellen rund um das Freibad stehen deutlich weniger Parkplätze als sonst zur Verfügung. Alle Gäste aus Hildrizhausen werden daher gebeten, möglichst ausschließlich mit dem Fahrrad oder zu Fuß ins Freibad zu kommen. Für die auswärtigen Gäste stehen Parkplätze im Bereich der Schönbuchhalle zur Verfügung. Von dort aus kann das Freibad ebenfalls gut zu Fuß erreicht werden!!

Wir bitten bereits heute darum, diese Regelungen zu beachten und freuen uns schon sehr darauf, Sie in unserem Freibad begrüßen zu können!

http://www.hildrizhausen.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-informiert-/-aktuelles