Seite drucken
Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Informationen zur Vergabe von kommunalen Grundstücken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Entwicklung der Wohnbaufläche „Rosneäcker“

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 18.07.2019

Nach der Beschlussfassung des Gemeinderates im Zusammenhang mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Rosneäcker“ und der diesbezüglichen Berichterstattung haben die Gemeindeverwaltung wieder vermehrt telefonische und schriftliche Anfragen bzw. Interessensbekundungen zum Erwerb von kommunalen Grundstücken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Entwicklung der Wohnbaufläche „Rosneäcker“ erreicht.

Dies wird noch einmal zum Anlass genommen, an dieser Stelle - wie bereits im November 2018 - anhand der folgenden Informationen über das vorgesehene Verfahren und die voraussichtliche diesbezügliche zeitliche Schiene zu informieren:

1.     Es gibt keine Warteliste von Interessenten an Wohnbaugrundstücken von der Gemeinde. Ebenso ist nicht beabsichtigt, eine solche Liste anzulegen. Konkret werden die kommunalen Bauplätze also ausdrücklich nicht nach dem so genannten „Windhundprinzip“ vergeben.

2.     Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor nicht absehbar, welche Anzahl und Art (mögliche Bebauung und Größe) von Bauplätzen der Gemeinde nach den aktuell laufenden Bebauungsplan- und Umlegungsverfahren zum Verkauf zur Verfügung stehen. Ebenso ist noch nicht festgelegt, in welchem zeitlichen Rahmen der Verkauf dieser Flächen erfolgen soll.

3.     Mit dem Abschluss dieser beiden Verfahren ist aus heutiger Sicht voraussichtlich Mitte 2020 zu rechnen. Im Anschluss daran steht die Erschließung des Gebiets „Rosneäcker“ (Straßen, Abwasserkanäle, Wasserleitungen, Parkplätze, öffentliche Bereiche) an. Hierfür ist ebenfalls mit einem Zeitraum von bis zu einem Jahr zu rechnen. Dies vorausgesetzt, ist eine Bebauung der Wohnbaufläche „Rosneäcker“ voraussichtlich im Sommer/Herbst 2021 einigermaßen realistisch.

4.     Es ist davon auszugehen, dass die Vergabe der kommunalen Grundstücke (wie dies in der Vergangenheit auch der Fall war) aus Gleichbehandlungsgründen nach bestimmten Kriterien und in Form eines transparenten Verfahrens vorgenommen werden wird. Auch diese Kriterien sind vom Gemeinderat noch nicht festgelegt. Mit einer Festlegung dieser Kriterien ist im Sommer 2020 zu rechnen, so dass auch die Ausschreibung der zu veräußernden Grundstücke der Gemeinde erst danach (also im Herbst 2020) erfolgen wird.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Informationen einigen Missverständnissen vorbeugen konnten. Insbesondere möchten wir dadurch zum Ausdruck bringen, dass es in Bezug auf den Erwerb von kommunalen Grundstücken im Bereich „Rosneäcker“ derzeit noch nicht sinnvoll ist, den Kontakt zur Gemeindeverwaltung zu suchen.

http://www.hildrizhausen.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-informiert-/-aktuelles