Seite drucken
Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Abmähen von Grundstücken

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 04.07.2019

Die Eigentümer von unbebauten Grundstücken sind verpflichtet, ihre Grundstücke so zu bewirtschaften oder zu pflegen, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.

Beeinträchtigt wird das Ortsbild vor allem durch nicht abgemähte Grundstücke innerhalb geschlossener Ortschaft.

Wir möchten daher an alle Grundstückseigentümer appellieren, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Zum einen wird dadurch eine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke vermieden und zum anderen trägt die Pflege der Grundstücke auch zu einem schönen Orts- und Landschaftsbild bei. Außerdem werden es Ihnen Ihre Nachbarn danken.

http://www.hildrizhausen.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-informiert-/-aktuelles