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Informationen zur Vergabe von kommunalen Grundstücken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Entwicklung der Wohnbaufläche „Rosneäcker“

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 09.11.2018

In den vergangenen Tagen haben die Gemeindeverwaltung zahlreiche telefonische und schriftliche Anfragen bzw. Interessensbekundungen zum Erwerb von kommunalen Grundstücken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Entwicklung der Wohnbaufläche „Rosneäcker“ erreicht.

Dies wird zum Anlass genommen, an dieser Stelle anhand der folgenden Informationen über das vorgesehene Verfahren und die voraussichtliche diesbezügliche zeitliche Schiene zu informieren:

 1.     Es gibt keine Warteliste von Interessenten an Wohnbaugrundstücken von der Gemeinde. Ebenso ist nicht beabsichtigt, eine solche Liste anzulegen. Konkret werden die kommunalen Bauplätze also ausdrücklich nicht nach dem so genannten „Windhundprinzip“ vergeben.

 2.     Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, welche Anzahl und Art (mögliche Bebauung und Größe) von Bauplätzen der Gemeinde nach den nun zunächst anstehenden Bebauungsplan- und Umlegungsverfahren zum Verkauf zur Verfügung stehen. Ebenso ist noch nicht festgelegt, in welchem zeitlichen Rahmen der Verkauf dieser Flächen erfolgen soll.

 3.     Aus heutiger Sicht kann die Dauer dieser beiden Verfahren voraussichtlich auf ca. ein Jahr veranschlagt werden. Im Anschluss daran steht die Erschließung des Gebiets „Rosneäcker“ (Straßen, Abwasserkanäle, Wasserleitungen, Parkplätze, öffentliche Bereiche) an. Hierfür ist ebenfalls mit einem Zeitraum von ungefähr einem Dreivierteljahr zu rechnen. Dies vorausgesetzt, ist eine Bebauung der Wohnbaufläche „Rosneäcker“ voraussichtlich im Sommer/Herbst 2020 einigermaßen realistisch.

 4.     Es ist davon auszugehen, dass die Vergabe der kommunalen Grundstücke (wie dies in der Vergangenheit auch der Fall war) aus Gleichbehandlungsgründen nach bestimmten Kriterien und in Form eines transparenten Verfahrens vorgenommen werden wird. Auch diese Kriterien sind vom Gemeinderat noch nicht festgelegt. Mit einer Festlegung dieser Kriterien ist im Sommer/Herbst 2019 zu rechnen, so dass auch die Ausschreibung der zu veräußernden Grundstücke der Gemeinde erst danach erfolgen wird.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Informationen einigen Missverständnissen vorbeugen konnten. Insbesondere möchten wir dadurch zum Ausdruck bringen, dass es in Bezug auf den Erwerb von kommunalen Grundstücken im Bereich „Rosneäcker“ derzeit noch nicht sinnvoll ist, den Kontakt zur Gemeindeverwaltung zu suchen.