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ACHTUNG KINDER! - Appell an Autofahrer und Eltern für mehr Sicherheit auf dem Schulweg

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 11.09.2020

Die Ferien sind zu Ende und mit dem neuen Schuljahr nehmen wieder vermehrt Kinder als Fußgänger und Radfahrer am Straßenverkehr teil.

Deshalb sollten Autofahrer im Straßenverkehr besonders rücksichtsvoll und langsam fahren, um jederzeit bremsbereit zu sein.

Die gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zum Schutz der Jugendlichen sind hierbei eindeutig. Nach § 1 der Straßenverkehrsordnung erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird.

Für Kinder besonders bedeutend sind die nachfolgenden Bestimmungen:

Paragraphen und Bestimmungen können die eigene Vernunft und Rücksicht jedoch nicht ersetzen. Daher bitten wir um Bereitschaft und Einsicht zum rücksichtsvollen Verhalten.

Doch auch Eltern können einiges tun, um ihren Kindern mehr Sicherheit mit auf den Weg zu geben. Dabei sollten die Eltern auf gefährliche Stellen auf dem Schulweg aufmerksam machen und die Kinder mit der Benutzung von Verkehrsanlagen (Lichtzeichenanlagen, Zebrastreifen etc.) vertraut machen. Ein vorbildhaftes Verhalten der Eltern, besonders wenn Kinder dabei sind, versteht sich dabei von selbst. Zur Verkehrssicherheit trägt auch die Kleidung der Kinder bei. Leuchtende, farbige Bekleidungsstücke oder zumindest eine farbig leuchtende Kopfbedeckung erhöhen die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer.

Und auch wenn es oft schwer fallen mag, eines sollten Eltern ihren Kindern immer wieder vor Augen halten: Wer ruhig bleibt und sich Zeit lässt, bringt die besten Voraussetzungen mit, den Straßenverkehr richtig einzuschätzen und sicher zu bewältigen!

Abschließend einige Tipps, wie Sie mit ihrem Kind ein sinnvolles Schulwegtraining durchführen können:

-  Üben Sie mit Ihrem Kind die Grundregeln des Straßenverkehrs, z.B. das Überqueren einer nicht durch Zebrastreifen oder Ampeln gesicherten Straße.

-  Machen Sie Ihr Kind auf das richtige Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen aufmerksam, z.B. langsames Aussteigen, um nicht von unachtsam vorbei fahrenden Autofahrern erfasst zu werden.

-  Beobachten und kontrollieren Sie, ob sich Ihr Kind auf dem Schulweg richtig und wie besprochen verhält. Erklären Sie ihm falsches Verhalten, das Sie beobachten konnten und weisen Sie es auf besondere Gefahren hin, denen es sich ausgesetzt hat.

-  Schicken Sie Ihr Kind früh genug auf den Schulweg und geben Sie ihm bei einer unumgänglichen Verspätung eine Entschuldigung für den Lehrer mit.

-  Schützen Sie Ihr Kind durch auffallende Farben der Kleidung oder des Schulranzens, um so die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

-  Überprüfen Sie, ob das Fahrrad Ihres Kindes betriebs- und verkehrssicher ist (Licht, Katzenaugen, etc.) und führen Sie notwendige Reparaturen immer sofort durch.

-  Wählen Sie nicht unbedingt den kürzesten Weg, sondern den sichersten.

-  Festigen Sie durch mehrmaliges Wiederholen das richtige Verhalten bei Ihrem Kind. Mit zunehmender Sicherheit baut sich so die Bereitschaft zu selbstständigem Handeln auf.

 

Sollte Ihr Kind den Schulbus benutzen:

Verschaffen Sie sich Kenntnis über die Fahrstrecke sowie über Kennzeichnung und Ausstattung der Haltestelle des Schulbusses, um Ihr Kind auf eventuell dort gegebene Gefahrenpunkte hinzuweisen.

Ein regelrechtes Bustraining sollte vorgenommen werden:

 

-  Sichersten Weg zur Haltestelle festlegen, mit den Kindern abgehen und erklären.

-  Rechtzeitig an der Haltestelle sein.

-  Öffnen der Tür abwarten und erst dann an den Bus herantreten.

-  Beim Ein- und Aussteigen nicht drängeln oder stoßen und auf hohe Stufen achten.

-  Warten, bis der Bus abgefahren ist, ehe die Straße überquert wird.

-  Während der Fahrt nicht aufstehen; wer stehen muss, sollte sich gut festhalten.

-  Anordnungen des Busfahrers bzw. Busbegleiters befolgen.

 

Hierzu noch eine Information für Autofahrer:

Laut § 20 der Straßenverkehrsordnung dürfen Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, nicht überholt werden. Zudem darf an Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.

Mit Beherzigung dieser Regeln können unsere Kinder auf ihrem Schulweg zusätzlich vor Unfällen geschützt werden!

  • Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Dies gilt nicht, wenn Radwege vorhanden sind. Auf Fußgänger ist dabei Rücksicht zu nehmen (§ 2 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung).
  • Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Erhöhung der Bremsbereitschaft so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2a der Straßenverkehrsordnung).