Rathaus informiert / Aktuelles: Gemeinde Hildrizhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeidne Hildrizhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Hildrizhausen
Rathaus informiert / Aktuelles

Hauptbereich

Informationen zur weiteren Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Ausweisung der geplanten Wohnbaufläche „Rosneäcker“ als Kulturdenkmal gemäß Denkmalschutzgesetz

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 27.03.2019

In der Ausgabe des Nachrichtenblattes am 25. Januar 2019 wurde über die Ausweisung der geplanten Wohnbaufläche „Rosneäcker“ als Kulturdenkmal gemäß § 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale des Landes Baden-Württemberg (Denkmalschutzgesetz) sowie über die diesbezüglichen Hintergründe ausführlich informiert. Ebenso wurden die damit verbundenen möglichen Folgen erläutert. Auf die damaligen Ausführungen wird daher zunächst verwiesen.

Die Gemeindeverwaltung hat Ende Januar bereits darauf hingewiesen, dass die gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen selbstverständlich durchgeführt werden. Gleichfalls wurde in diesem Zusammenhang jedoch auch dargestellt, dass die Verwaltung versuchen wird, alles daran zu setzen, dass dadurch möglichst keine zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung der geplanten Wohnbaufläche „Rosneäcker“ eintreten.

Vor diesem Hintergrund wurde daraufhin zunächst Kontakt mit den Bewirtschaftern der betreffenden Flächen aufgenommen. Nach einer Besprechung, in der der Sachverhalt und die alternativen Vorgehensweisen ausführlich miteinander diskutiert wurden, haben sich schließlich alle Bewirtschafter freiwillig damit einverstanden erklärt, die betreffenden Ackergrundstücke ab sofort nicht mehr zu bewirtschaften.

Dies war wiederum die Voraussetzung dafür, mit dem Landesamt für Denkmalpflege das weitere Vorgehen zu besprechen. Im Ergebnis wurde daraufhin eine öffentlich-rechtliche Prospektionsvereinbarung über archäologische Voruntersuchungen des Landesamts für Denkmalpflege auf der Grundlage des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes geschlossen, um die archäologischen Verhältnisse zu klären und für die geplante Wohnbaufläche „Rosneäcker“ eine möglichst sichere Terminplanung für die spätere Umsetzung zu ermöglichen.

Zudem wurde die Durchführung der entsprechenden Arbeiten durch das Landesamt für Denkmalpflege (Projekt flexible Prospektionen) veranlasst. Die hierfür anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 52.000 €.

Schließlich war es noch notwendig, auf dieser Basis von allen Eigentümern eine Betretungserlaubniserklärung einzuholen, damit die anfallenden Arbeiten auch durchgeführt werden können. Nachdem diese zwischenzeitlich von nahezu allen Eigentümern vorliegen, steht den sogenannten „Sondagen“ nichts mehr im Wege. Diese werden daher ab dem kommenden Montag, den 01. April 2019durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine Art Voruntersuchung auf der gesamten Fläche, um festzustellen, ob sich der formulierte Verdacht überhaupt bestätigt. Konkret wird bei diesen Arbeiten durch einen Bagger der Oberboden jeweils auf einer bestimmten Breite in einem bestimmten Abstand abgeschoben. Die Dauer hierfür wird mit ca. 6 Wochen geschätzt.

Erst danach, also ca. Mitte Mai, wird dann klar sein, ob weitere sogenannte Rettungsgrabungen erforderlich sein werden oder nicht. Eine Einschätzung hierzu kann momentan jedoch von niemandem gegeben werden.

Damit die anstehenden Arbeiten ungehindert durchgeführt werden können, wird abschließend dringend darum gebeten, die betreffenden Flächen während der Baggersondagen nicht zu betreten!