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Neue Radverkehrssituation - Ortsdurchfahrt Hildrizhausen

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 13.02.2019

In der vergangenen Woche wurde die Beschilderung an dem gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Ortsdurchfahrt geändert.

Straßenverkehrsrechtlich ist der Weg nun als „Gehweg“ gekennzeichnet, der in beiden Fahrtrichtungen mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ ausgeschildert ist.

Dies bedeutet:

Die Benutzungspflicht des bisherigen Geh- und Radwegs für Fahrradfahrende wurde aufgehoben, die Nutzung des Weges mit dem Fahrrad ist jedoch weiterhin gestattet. D.h. die Fahrradfahrenden dürfen ab sofort selbst entscheiden, ob sie den Gehweg oder die Fahrbahn bevorzugen.

Gegenüber den Radfahrern auf dem Gehweg wird Schrittgeschwindigkeit angeordnet. Auf Fußgänger muss besonders Rücksicht genommen werden, denn bei der Fahrt auf Gehwegen (auch mit dem Zusatz „Radfahrer frei“) gilt grundsätzlich: Vorrang für den Fußgänger!

Die Änderung der Beschilderung wurde erforderlich, da der Weg in seiner Beschaffenheit nicht mehr den heutigen gesetzlichen Vorgaben für einen benutzungspflichtigen, einseitig geführten und in beide Fahrtrichtungen freigegebenen Geh- und Radweg entspricht.

Auf Initiative des Straßenverkehrsamtes beim Landratsamt Böblingen und in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung sowie der Polizei ordneten die zuständigen Straßenverkehrsbehörden des Landkreises Böblingen und des Gemeindeverwaltungsverbands als Ergebnis einer gemeinsamen Verkehrsschau die Aufhebung der Benutzungspflicht an, welche durch die Änderung der Beschilderung von der Gemeindeverwaltung umgesetzt wurde.

Häufig wird beobachtet, dass Radfahrer zu schnell auf dem Radweg fahren und Fahrzeuge in Kreuzungsbereichen die rote Fahrbahnmarkierung blockieren, um Einsicht in den Kreuzungsbereich zu haben. Hierzu ist festzustellen, dass Radfahrer stets die notwendige Sorgfalt walten lassen müssen. Sofern ein Fahrzeug auf der roten Fahrbahnmarkierung steht, muss der Radfahrer vor dem Fahrzeug die Kreuzung queren. Er ist in diesem Fall bevorrechtigt. Gegebenenfalls muss der Radfahrer aber anhalten und warten, bis die Fahrbahn wieder freigegeben ist. Hier gilt auf alle Fälle: gegenseitige Rücksichtnahme – und nicht auf das Vorfahrtsrecht pochen!!!

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung und gegenseitige Rücksichtnahme.