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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Wasserversorgung und geplante Mehrwertsteuersenkung zum 01.07.2020

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 03.07.2020

Die geplante Mehrwertsteuersenkung hat das Gesetzgebungsverfahren noch nicht endgültig durchlaufen. Die Lieferung von Wasser ist nach Auffassung der Finanzverwaltung aber erst nach Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums als ausgeführt zu behandeln. Der Ablesezeitraum unserer Wasserversorgung erstreckt sich vom 01.01.2020 - 31.12.2020. Somit entsteht die Umsatzsteuer auf die gesamte Jahresverbrauchsgebühr 2020 mit Ablauf des 31.12.2020 und es ist der Steuersatz anzuwenden, der mit Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gilt. Folglich also der am 31.12.2020 gültige Steuersatz (für die Wasserlieferung voraussichtlich 5 %).

Eine unterjährige Ablesung ist somit nicht erforderlich.

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