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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Vorsorgevollmacht

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 09.01.2020

Jeder Erwachsene sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen – und zwar jetzt, bevor es dafür zu spät sein kann. Ein Unglücksfall kann völlig unerwartet jeden treffen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird ein gesetzliches Betreuungsverfahren eingeleitet. Durch eine umfassende Vorsorge werden Angehörige entlastet, Entscheidungen können einfacher und zeitnaher getroffen werden. Falls keine Vertrauensperson bevollmächtigt werden kann, hat man die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung zu erteilen.

In Kooperation der Gemeinde Hildrizhausen mit dem Landratsamt Böblingen sowie dem Seniorenarbeitskreis wird nach der im November durchgeführten Informationsveranstaltung ein Termin zum Beglaubigen von Vorsorgevollmachten in Hildrizhausen als Service vor Ort angeboten:

Termin zur Beglaubigung von Vorsorgevollmachten

mit Andreas Kleiß, Betreuungsbehörde im Landratsamt Böblingen,

am Mittwoch, den 12. Februar 2020 von 8.30 - 12.30 Uhr

im Sitzungssaal im Erdgeschoss des Rathauses

Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht(en) bereits vollständig ausgefüllt haben, können Sie bei diesem Termin Ihre Vorsorgevollmacht(en) von der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Böblingen beglaubigen lassen. Es werden pro Person bzw. Ehepaar Termine à 15 Minuten vergeben. Pro Beglaubigung wird eine Gebühr von 10 € erhoben, die bar zu zahlen ist (bitte passend mitbringen). Zur Feststellung der Identität müssen sich alle Vollmachtgeber ausweisen.

Es ist eine Anmeldung erforderlich!

Anmeldungen sind bis Mittwoch, den 05. Februar 2020 möglich unter: Rathaus Hildrizhausen, Frau Bärbel Kientzle, Telefon: 07034/9387-0, E-Mail: info(@)hildrizhausen.de

http://www.hildrizhausen.de//rathaus-gemeinderat/rathaus-informiert-/-aktuelles