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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Informationen zur weiteren Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Ausweisung der geplanten Wohnbaufläche „Rosneäcker“ als Kulturdenkmal gemäß Denkmalschutzgesetz

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 27.03.2019

In der Ausgabe des Nachrichtenblattes am 25. Januar 2019 wurde über die Ausweisung der geplanten Wohnbaufläche „Rosneäcker“ als Kulturdenkmal gemäß § 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale des Landes Baden-Württemberg (Denkmalschutzgesetz) sowie über die diesbezüglichen Hintergründe ausführlich informiert. Ebenso wurden die damit verbundenen möglichen Folgen erläutert. Auf die damaligen Ausführungen wird daher zunächst verwiesen.

Die Gemeindeverwaltung hat Ende Januar bereits darauf hingewiesen, dass die gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen selbstverständlich durchgeführt werden. Gleichfalls wurde in diesem Zusammenhang jedoch auch dargestellt, dass die Verwaltung versuchen wird, alles daran zu setzen, dass dadurch möglichst keine zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung der geplanten Wohnbaufläche „Rosneäcker“ eintreten.

Vor diesem Hintergrund wurde daraufhin zunächst Kontakt mit den Bewirtschaftern der betreffenden Flächen aufgenommen. Nach einer Besprechung, in der der Sachverhalt und die alternativen Vorgehensweisen ausführlich miteinander diskutiert wurden, haben sich schließlich alle Bewirtschafter freiwillig damit einverstanden erklärt, die betreffenden Ackergrundstücke ab sofort nicht mehr zu bewirtschaften.

Dies war wiederum die Voraussetzung dafür, mit dem Landesamt für Denkmalpflege das weitere Vorgehen zu besprechen. Im Ergebnis wurde daraufhin eine öffentlich-rechtliche Prospektionsvereinbarung über archäologische Voruntersuchungen des Landesamts für Denkmalpflege auf der Grundlage des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes geschlossen, um die archäologischen Verhältnisse zu klären und für die geplante Wohnbaufläche „Rosneäcker“ eine möglichst sichere Terminplanung für die spätere Umsetzung zu ermöglichen.

Zudem wurde die Durchführung der entsprechenden Arbeiten durch das Landesamt für Denkmalpflege (Projekt flexible Prospektionen) veranlasst. Die hierfür anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 52.000 €.

Schließlich war es noch notwendig, auf dieser Basis von allen Eigentümern eine Betretungserlaubniserklärung einzuholen, damit die anfallenden Arbeiten auch durchgeführt werden können. Nachdem diese zwischenzeitlich von nahezu allen Eigentümern vorliegen, steht den sogenannten „Sondagen“ nichts mehr im Wege. Diese werden daher ab dem kommenden Montag, den 01. April 2019durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine Art Voruntersuchung auf der gesamten Fläche, um festzustellen, ob sich der formulierte Verdacht überhaupt bestätigt. Konkret wird bei diesen Arbeiten durch einen Bagger der Oberboden jeweils auf einer bestimmten Breite in einem bestimmten Abstand abgeschoben. Die Dauer hierfür wird mit ca. 6 Wochen geschätzt.

Erst danach, also ca. Mitte Mai, wird dann klar sein, ob weitere sogenannte Rettungsgrabungen erforderlich sein werden oder nicht. Eine Einschätzung hierzu kann momentan jedoch von niemandem gegeben werden.

Damit die anstehenden Arbeiten ungehindert durchgeführt werden können, wird abschließend dringend darum gebeten, die betreffenden Flächen während der Baggersondagen nicht zu betreten!

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