Rathaus informiert / Aktuelles: Gemeinde Hildrizhausen

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Rathaus informiert / Aktuelles

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Bericht über die Gemeinderatssitzung am 25. September 2018

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 28.09.2018

Vorstellung der Ergebnisse der Bedarfsanalyse des Jugendreferates

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Schöck zunächst Jugendreferent Harry Sommer am Ratstisch.

Der Vorsitzende erinnerte daran, dass dieser im Rahmen seines in der Gemeinderatssitzung am 20.März 2018 vorgetragenen Jahresberichtes bereits erläuterte, dass er aktuell dabei ist, eine Bedarfsanalyse in Form einer Umfrage vorzunehmen.

Eine Bedarfsanalyse ist eine Analysenmethode zur Feststellung von Bedarfen für einen bestimmten Personenkreis in einem bestimmten Zeitraum zu einem bestimmten Thema. Konkret handelt es sich bei der vorgenommenen Bedarfsanalyse um die Angebote der Jugendarbeit / des Jugendreferates in Hildrizhausen.

Die Bedarfsanalyse in Hildrizhausen wurde von Jugendreferent Harry Sommer in Form einer Befragung mittels Fragebogen durchgeführt. Zielgruppe waren dabei Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren. Der Fragebogen lag der Vorlage als Anlage bei und beinhaltet 11 Fragen, die sowohl auf quantitative als auch auf qualitative Inhalte abzielen.

Die Befragung wurde anonym und auf freiwilliger Basis durchgeführt.

Zudem wurde eine „Mitmach“-Postkarte („Ich mach was“) verteilt, die der Vorlage ebenfalls als Anlage beilag. Diese sollte trotz der anonymen Umfrage motivierten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, ihre Bereitschaft zu signalisieren, zukünftig aktiv an verschiedenen Projekten des Jugendreferates bzw. in der Jugendarbeit allgemein hier in Hildrizhausen mitzuwirken. Dazu waren die auf diesem Weg erhobenen Kontaktdaten notwendig. Bisher liegen immerhin acht diesbezüglich ausgefüllte Postkarten vor.

Herrn Sommer war es im Zuge der Bedarfsanalyse ein Anliegen, möglichst viele persönliche Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen zu bekommen. Deshalb hat er in diesem Zusammenhang viele Vereine und Organisationen persönlich besucht. So konnten neue Kontakte geknüpft werden. Zudem hatten die Kinder und Jugendlichen dadurch auch gleich die Möglichkeit, Fragen zur Umfrage zu stellen. Der Fragebogen und die „Mitmach“-Postkarte konnten darüber hinaus auch über die Homepage der Gemeinde Hildrizhausen abgerufen werden.

Ziel der bisherigen und auch zukünftigen Arbeit des Jugendreferats in Hildrizhausen war und ist es, den Kindern und Jugendlichen eine  passgenaue und zielgerichtete Angebotspalette der Jugendarbeit zu bieten. Die durchgeführte Befragung soll dabei unterstützen, aktuelle Angebote zu bewerten, konkrete  Kritik und Wünsche der Kinder und Jugendlichen zu erfahren, aber auch Tendenzen für zukünftige Bedarfslagen der Angebote des Jugendreferates zu erkennen.

Zu Beginn der Befragung im November 2017 wohnten 397 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahre in Hildrizhausen. Der Auswertung liegen nunmehr 101 Fragebögen zu Grunde, was einem „Rücklauf“ von rund 25 % entspricht. Damit können durchaus aussagekräftige Rückschlüsse für alle Kinder und Jugendliche in Hildrizhausen gezogen werden, zumal der Fragebogen bewusst auch einen Anteil von 50 % an qualitativen Aussagen beinhaltet.

Die konkreten Ergebnisse wurden im Anschluss daran von Herrn Sommer anhand einer Präsentation ausführlich vorgestellt. Diese bezogen sich in den Auswertungen und Bezügen, also in den prozentualen Angaben, immer auf die 101 abgegebenen Fragebögen. Herr Sommer betonte in diesem Zusammenhang insbesondere die Wichtigkeit der Ergebnisse für seine Arbeit, da er dadurch Rückmeldungen der Kinder und Jugendlichen zur Bedarfslage bekommt, aus denen er wiederum ableiten kann, ob die Angebote des Jugendreferates „noch richtig liegen“, beispielsweise auch mit Blick auf die zunehmende Orientierung in Richtung Familienangebote. Zudem war es Herrn Sommer wichtig zu betonen, dass die Antworten nicht vorgegeben waren, sondern von den Umfrageteilnehmer/innen selbst formuliert wurden. Im Rahmen seines Vortrags gab Herr Sommer ebenso eine erste Einschätzung ab, wie die Ergebnisse interpretiert werden könnten. Darüber hinaus legte Herr Sommer auch das geplante weitere Vorgehen dar. Demnach soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 ein Jugendforum durchgeführt werden, um dabei Arbeitsgruppen zu bilden, die sich dann mit dem jeweiligen Thema je nach Interessenslage auch nachhaltig bis hin zur Umsetzung eines Vorhabens befassen sollen.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde zunächst eine Rückfrage zur Vorgehensweise bei der Verteilung der Fragebögen gestellt, die von Herrn Sommer beantwortet wurde. In Bezug auf das Jugendforum wurde Herr Sommer gebeten, dabei die in der Umfrage häufig genannten Themen konkret aufzugreifen und zu vertiefen und nicht gänzlich offen in das Jugendforum zu gehen, was von ihm so auch zugesagt wurde. Schließlich wurde ihm noch mit auf den Weg gegeben, sich die Vorgehensweise zum „Erreichen“ der Kinder und Jugendlichen im Zusammenhang mit der Einladung zum Jugendforum gut zu überlegen und hierzu gegebenenfalls auch die diesbezüglichen Erfahrungen anderer Jugendreferate vorab einzuholen.

Nach der Kenntnisnahme der Ergebnisse der Bedarfsanalyse des Jugendreferates dankte Bürgermeister Schöck Jugendreferent Harry Sommer für seinen Vortrag und die aufwändige Durchführung der Bedarfsanalyse.

Die Präsentation zu den Ergebnissen der Bedarfsanalyse des Jugendreferates kann über unsere Homepage www.hildrizhausen.de unter der Rubrik Kinder & Betreuung > Jugendreferat > Aktuelle Projekte abgerufen werden.

 

Vorstellung des aktuellen Projektstandes im Zusammenhang mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die Freiwillige Feuerwehr

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende zunächst den Sicherheitsingenieur (B.Sc.) und Brandschutzbeauftragten Sebastian Adrion von der Sinfiro GmbH & Co. KG am Ratstisch. Zudem freute er sich darüber, einige Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr unter den Zuhörern begrüßen zu können.

Bürgermeister Schöck legte dar, dass nach dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FwG) jede Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und unterhalten muss. Da diese gesetzliche Bestimmung keine konkreten Vorgaben macht, müssen die gesetzlichen Vorgaben in jeder Gemeinde an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Hierfür ist ein Feuerwehrbedarfsplan ein unverzichtbares Hilfsmittel. Denn ein  Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten‚ örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr.

Die Feuerwehrbedarfsplanung stellt damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Träger einer Feuerwehr dar. Sie umfasst die Ermittlung des vorherrschenden Risikopotentials des zu betrachtenden Schutzgebietes sowie die Feststellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden daraufhin mit den gesetzlichen Anforderungen an die Feuerwehr abgeglichen. Bestehende Verbesserungsmöglichkeiten werden somit aufgezeigt, aus denen sich bestimmte Maßnahmenvorschläge für die Träger der Feuerwehr zur Leistungsoptimierung ergeben können.

Ein Feuerwehrbedarfsplan ist für Investitionen - auch hinsichtlich etwaiger Zuschüsse im Feuerwehrwesen - notwendig. Bei Neubeschaffungen von Fahrzeugen muss daher mit dem Zuwendungsantrag zur Beurteilung der Bedarfsnotwendigkeit ein durch den Gemeinderat beschlossener Feuerwehrbedarfsplan vorgelegt werden.

Da nach der bestehenden Alarm- und Ausrückeordnung jeweils die beiden Freiwilligen Feuerwehren Hildrizhausen und Altdorf zusammen alarmiert werden, macht es Sinn, wenn für beide Wehren ein aufeinander abgestimmter Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt wird. Außerdem sollte auch das Fahrzeugkonzept aufeinander abgestimmt werden.

Auf dieser Basis wurde in der Gemeinderatssitzung am 26. Juli 2016 das Ingenieurbüro Riesener GmbH & Co. KG, Balingen, mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die Freiwillige Feuerwehr zum Angebotspreis in Höhe von rund 10.000 € (Anteil der Gemeinde Hildrizhausen) beauftragt. Zwischenzeitlich hat dieses Ingenieurbüro in Sinfiro GmbH & Co. KG umfirmiert.

In den vergangenen zwei Jahren wurde der Feuerwehrbedarfsplan gemeinsam von allen Beteiligten (Ingenieurbüro, Freiwillige Feuerwehr, Gemeindeverwaltung) in einem sehr intensiven Prozess entwickelt.

Hierzu befasste sich eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe mit Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr mit allen hierbei relevanten Themenfeldern. Unter anderem wurde dabei auch eine ausführliche Ausarbeitung zum Gefahrenpotential, das in Hildrizhausen gegeben ist, erstellt.

In gemeinsamen Besprechungen und Vor-Ort-Terminen sowie auf der Grundlage einer gemeinsamen Befahrung der gesamten Gemarkung wurde der zwischenzeitliche Projektstand des Feuerwehrbedarfsplanes entwickelt.

Die Gemeindeverwaltung war dabei an einigen Terminen durch den Vorsitzenden sowie Kämmerer Ralf Braun vertreten, aus der Mitte des Gemeinderates nahm Michael Bantle an einer Besprechung hierzu teil.

Im Anschluss daran stellte Herr Adrion anhand einer sehr ausführlichen Präsentation den aktuellen Projektstand im Zusammenhang mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die Freiwillige Feuerwehr vor. Dabei ging er insbesondere auf die Definition des Soll-Zustandes zur Eintreffzeit, zu den Einsatzkräften und zu den Einsatzmitteln, die Methode zur Datenerfassung, den Ist-Zustand der Einsatzkräfte, der Gefahrenpotentiale, der Eintreffzeit und der Einsatzmittel, einen Vergleich des Soll- mit dem Ist-Zustand und Maßnahmen zur Optimierung des Ist-Zustandes (Lösungsvorschläge) näher ein. Zudem gab er einen Ausblick auf das weitere Vorgehen.

Der Vorsitzende dankte daran anschließend Herrn Adrion für seinen umfangreichen Vortrag, der zwar mit vielen Fachbegriffen versehen aber dennoch sehr verständlich war. Bereits im Laufe der Erstellung des aktuellen Projektstandes zum Feuerwehrbedarfsplan reifte die Erkenntnis, dass eine derartige regelmäßige Bestandserhebung sehr sinnvoll ist. Aus seiner Sicht liegt nunmehr ein „bunter Strauß“ an Lösungsvorschlägen vor, die schon aus zeitlichen und finanziellen Gründen nicht alle auf einmal und parallel angegangen werden können. Dies sollte daher Schritt für Schritt nach der Vornahme einer Priorisierung in Absprache und gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr geschehen. Nach seinem Dafürhalten gibt es dabei mit den Themen „Mitgliederwerbung zur Verbesserung der Tagesverfügbarkeit“, „Fahrzeugkonzept in Bezug auf anstehende Ersatzbeschaffungen“ und „Nutzungskonzept zur Optimierung des Feuerwehrgerätehauses“ drei Schwerpunkte. Schließlich erinnerte er daran, dass der Gemeinderat in Bezug auf die Darstellung der Finanzierung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs 20 (HLF 20) in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung diesbezüglich bereits ein sehr deutliches Zeichen gesetzt hat.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurden Rückfragen zu den Auswirkungen des Raumkonzeptes im Feuerwehrgerätehaus auf die Einsatzfähigkeit, zum Zeitpunkt der Beschaffung des HLF 20, zur aktuellen Alterspyramide der Einsatzabteilung und zu den Möglichkeiten im Zusammenhang mit einer Jugend- bzw. Kinderfeuerwehr gestellt, die von Herrn Adrion beantwortet wurden. Ebenso wurde das große Engagement der Freiwilligen Feuerwehr im Zusammenhang mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans hervorgehoben.

Im Anschluss daran wurde einstimmig beschlossen:

Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Projektstand im Zusammenhang mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die Freiwillige Feuerwehr zustimmend zur Kenntnis. Auf dieser Basis soll der Feuerwehrbedarfsplan nach weiteren Abstimmungsgesprächen mit der Freiwilligen Feuerwehr und dem Kreisbrandmeister vollends erstellt und zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden.

Abschließend dankte Bürgermeister Schöck Herrn Adrion und der Freiwilligen Feuerwehr für die gemeinsame Erarbeitung dieses wichtigen Instrumentes.

 

Anpassung des Zuschusses an den TSV Hildrizhausen zur Unterhaltung der Sportanlagen

Der Vorsitzende erinnerte daran, dass mit Beschluss des Gemeinderates vom 18. Januar 2000 dem TSV Hildrizhausen zur Durchführung von Pflegemaßnahmen auf dem Sportgelände durch Dritte ein jährlicher Zuschuss in Höhe von max. 30.000 DM bzw. 15.339 € bewilligt wurde. Zur Auszahlung der Mittel mussten entsprechende Sachkosten (zum Beispiel Rechnungen für die Rasenpflege durch Fachfirmen) nachgewiesen werden.

Nach 12 Jahren wurde dieser Betrag im Jahr 2012 auf jährlich 20.000 € erhöht. Dies war unter anderem mit der Vorgabe verknüpft, dass davon weiterhin
15.000 € an die Unterhaltung der Sportanlagen durch Fachfirmen gebunden ist. Der Restbetrag in Höhe von 5.000 € konnte seither jedoch für alle weiteren Maßnahmen im Bereich der Sportanlagen verwendet werden. Die Entscheidung, welche Maßnahmen von diesem Zuschuss finanziert werden sollen, trifft der TSV Hildrizhausen.

Eine Umfrage im Jahr 2012 bei vergleichbaren Gemeinden zeigte, dass auch der angepasste Zuschuss in Höhe von jährlich 20.000 € immer noch eher im unteren Bereich liegt und dass in vielen Gemeinden die laufende Sportplatzunterhaltung (insbesondere das Rasenmähen) bereits vom Bauhof erledigt wird. Beim TSV Hildrizhausen jedoch wurden diese Arbeiten in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten ehrenamtlich vorgenommen, was sicherlich nicht als selbstverständlich betrachtet werden konnte. Ende 2013 allerdings haben diejenigen Personen, die bis zuletzt insbesondere den Rasenschnitt vorgenommen haben, ihre ehrenamtliche Tätigkeit beendet. Die Suche nach eventuellen Nachfolgern blieb leider erfolglos, so dass diese Tätigkeit seither im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (über den TSV Hildrizhausen) verrichtet wird. Dies ist auch im Sinne der Gemeinde, da eine Übernahme dieser Arbeiten durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs aus zeitlichen und organisatorischen Gründen nicht zweckmäßig ist.

Da das Sportgelände sich im Eigentum der Gemeinde befindet und dem TSV Hildrizhausen lediglich unentgeltlich verpachtet ist, wurde am 25. Februar 2014 beschlossen, dass die Gemeinde den dadurch entstehenden finanziellen Mehraufwand zumindest größtenteils trägt. Dies geschah über eine nochmalige Erhöhung des jährlichen Zuschusses an den TSV Hildrizhausen zur Unterhaltung der Sportanlagen von 20.000 € auf 25.000 € ab dem Jahr 2014.

In den vergangenen vier Jahren wurde dieser Zuschuss immer komplett abgerufen. Die tatsächlich entstandenen Kosten zur Unterhaltung der Sportanlagen des TSV Hildrizhausen waren dadurch aber nicht abgedeckt, so dass der TSV Hildrizhausen die verbleibenden Kosten jeweils zu tragen hatte. Im Jahr 2017 handelte es sich dabei konkret um rund 6.300 €.

Im Laufe dieses Jahres kamen daher die Verantwortlichen des TSV Hildrizhausen auf die Gemeindeverwaltung zu. Neben den laufenden Unterhaltungskosten standen bzw. stehen kurz- und mittelfristig zudem verschiedene Investitionen an, so zum Beispiel die Erneuerung einer Flutlichtanlage, die Sanierung der Duschkabinen, die Sanierung der Wohnung im Sportheim sowie zusätzliche Pflegemaßnahmen auf einem der beiden Sportplätze.

Vor diesem Hintergrund stellte sich die Frage, ob der TSV Hildrizhausen in Bezug auf die anstehenden Investitionen im Laufe der kommenden Jahre jeweils einen Zuschussantrag an die Gemeinde stellt oder ob der Zuschuss für die laufende Unterhaltung der Sportanlagen des TSV Hildrizhausen so angepasst wird, dass zumindest deren allergrößter Teil abgedeckt ist.

Der TSV Hildrizhausen hat sich zwischenzeitlich für die zweite Alternative ausgesprochen, die auch aus der Sicht der Verwaltung favorisiert wird.

Daher wurde vorgeschlagen, dass der jährliche Zuschuss an den TSV Hildrizhausen zur Unterhaltung der Sportanlagen rückwirkend ab dem Jahr 2018 von 25.000 € auf 30.000 € erhöht wird.

Die Finanzierung der daraus resultierenden Mehrausgabe in Höhe von 5.000 € im laufenden Jahr soll im Nachtragshaushaltsplan 2018 erfolgen.

Nachdem aus der Mitte des Gemeinderates auch noch einmal betont wurde, dass die Durchführung der Mäharbeiten auf den Sportplätzen durch den TSV Hildrizhausen selbst und nicht durch den Bauhof befürwortet wird, wurde einstimmig beschlossen:

Der jährliche Zuschuss an den TSV Hildrizhausen zur Unterhaltung der Sportanlagen wird rückwirkend ab dem Jahr 2018 von 25.000 € auf 30.000 € erhöht.

 

Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Tartanbeläge des Multifunktionsspielfeldes, der Weitsprung-Anlaufbahn und der 100 m-Laufbahn der Schulsportfreianlage an der Schönbuchschule

Bürgermeister Schöck führte aus, dass die Schulsportfreianlage mit Multifunktionsfeld, Weitsprung-Anlaufbahn und 100 m-Laufbahn im Jahr 1984 errichtet wurde und somit bereits 34 Jahre alt ist. Die Tartanbeläge dieser Anlagen weisen altersentsprechend verschlissene bzw. schadhafte Bereiche auf und müssen daher saniert werden.

Im Einzelnen sind die folgenden Arbeiten erforderlich:

100 m-Laufbahn

Der Belag weist zahlreiche schadhafte Stellen und lange Risse auf. Hier ist die Erneuerung des kompletten Tartanbelags nötig.

Multifunktionsspielfeld

Das Multifunktionsspielfeld ist insgesamt in einem altersentsprechend noch sehr ordentlichen Zustand. Kleinere Ausbesserungsarbeiten, die Reinigung des Belags sowie die Erneuerung der Linierung sollten dennoch durchgeführt werden.

Weitsprung-Anlaufbahn

Die Anlaufbahn befindet sich ebenfalls noch in einem sehr guten Zustand. Die Reinigung des Belags sowie die Erneuerung der Linierung sind hier ausreichend.

Die Verwaltung hat daher Angebote von drei Fachfirmen für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten eingeholt. Diese Ausschreibung erbrachte folgendes Ergebnis (Preise jeweils brutto):

      Anbieter                                                                              Angebotsbetrag

1.  Firma Polytrack GmbH, München                                   28.507,43 € 

2.  Bieterin 2                                                                                    28.980,43 €

3.  Bieterin 3                                                                                    30.177,33 €

Eine entsprechende Angebotsübersicht war der Vorlage als Anlage beigelegt.

Die Firma Polytrack GmbH aus München hat dabei mit einem Angebotspreis in Höhe von 28.507,43 € das günstigste Angebot abgegeben.

Die Arbeiten sollen nach Absprache mit der Rektorin der Schönbuchschule in der Zeit vom 15. April – 15. Mai 2019 durchgeführt werden.

Die Firma Polytrack GmbH hat zugesagt, dass die Angebotspreise bei Auftragserteilung noch in diesem Jahr, auch bei Ausführung im Jahr 2019, bestehen bleiben.

Die Verwaltung schlug daher vor, den Auftrag an die Firma Polytrack GmbH zu vergeben.

Für diese Maßnahme sind im Haushaltsplan 2018 bereits Mittel in Höhe von 15.000,00 € eingeplant. Der Restbetrag soll daher entweder im Nachtragshaushaltsplan 2018 oder im Haushaltsplan 2019 bereitgestellt werden.

Ohne weitere Aussprache wurde daraufhin einstimmig beschlossen:

Der Auftrag zur Sanierung der Tartanbeläge des Multifunktionsspielfeldes, der Weitsprung-Anlaufbahn und der 100 m-Laufbahn der Schulsportfreianlage an der Schönbuchschule wird an die Firma Polytrack GmbH, München, zum Angebotspreis in Höhe von 28.507,34 € (brutto) vergeben. Die Ausführung der Arbeiten soll in der Zeit vom 15. April - 15. Mai 2019 erfolgen.

 

Festlegung der Anzahl der Mitglieder im künftigen Gemeinderat nach der Kommunalwahl am 26. Mai 2019

Der Vorsitzende erläuterte, dass das Innenministerium Baden-Württemberg vor wenigen Wochen bekanntgegeben hat, dass als Termin für die Kommunalwahl im nächsten Jahr Sonntag, der 26. Mai 2019 festgelegt wurde. An diesem Tag findet somit neben der Europawahl auch die Wahl der Regionalversammlung, des Kreistages und der Gemeinderäte statt.

Nach § 25 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg liegt die Anzahl der Mitglieder in Gemeinderäten von Gemeinden zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern, also auch in Hildrizhausen, bei 14 Mitgliedern.

In der Hauptsatzung kann jedoch nach dieser Regelung auch bestimmt werden, dass für die Zahl der Gemeinderätinnen und -räte die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist.

Für die letzte Kommunalwahl am 25. Mai 2014 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. September 2013 beschlossen, die Anzahl der Mitglieder im Gemeinderat - wie bereits in den Jahren davor - auf 12 festzulegen. Die Hauptsatzung wurde diesbezüglich bereits im Jahre 1994 geändert.

In den vergangenen Jahren hat sich nach Ansicht der Verwaltung die Anzahl von 12 Gemeinderätinnen und -räten bewährt.

Es wurde daher vorgeschlagen, die Anzahl auch für die kommende Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 bei 12 Mitgliedern zu belassen.

Ohne weitere Aussprache wurde im Anschluss daran einstimmig beschlossen:

Die Anzahl der Mitglieder im künftigen Gemeinderat nach der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 wird bei 12 belassen.

 

Verschiedenes – Bekanntgaben – Anfragen

Bürgermeister Schöck gab die in der nichtöffentlichen Sitzung am 17. Juli 2018 gefassten Beschlüsse bekannt.

Darüber hinaus informierte der Vorsitzende darüber, dass während der Sommerpause aufgrund eines überraschend vom Bund aufgelegten Förderprogramms mit kurzfristigen Antragsfristen, das unter anderem auch für Freibadsanierungen eine Förderung in Höhe von 45 % beinhaltet, im Rahmen eines Umlaufverfahrens ein hierfür notwendiger Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt wurde. Diesem Verfahren sowie dem Beschlussvorschlag wurde jeweils einstimmig zugestimmt. Konkret lautet der Beschluss:

  1. Die Gemeinde Hildrizhausen stellt für die Sanierung des Freibads einen Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramms zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.
  2. Im Falle einer Aufnahme in dieses Bundesprogramm wird die Umsetzung der drei Sanierungsabschnitte (Beckensanierung / Kinderplanschbecken / Badewasseraufbereitung) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von voraussichtlich 2.230.000 € bei einem Eigenanteil in Höhe von 1.227.000 € im Zeitraum von 2019 bis 2022 zugesichert.

 Nachdem der Zuschussantrag Ende August auf dieser Basis eingereicht wurde, gilt es nunmehr, die Daumen zu drücken.