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Rathaus ab Montag, dem 28. September 2020 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten und ohne Voranmeldung persönlich erreichbar

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 17.09.2020

 

Seit Anfang Mai können bekanntlich wieder sämtliche angebotenen Dienstleistungen auf dem Rathaus erledigt werden. Seither ist dies allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Dies ändert sich am 28. September 2020, denn ab diesem Montag wird das Rathaus wieder zu den üblichen Öffnungszeiten und ohne Voranmeldung persönlich erreichbar sein. Konkret sind die Türen des Rathauses dann also wieder von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr offen.

 

Für das Einwohnermeldeamt gilt zunächst folgende Regelung: Damit die zeitaufwändigen Dienstleistungen (zum Beispiel die An- und Ummeldung einer mehrköpfigen Familie oder die Beantragung von Ausweisdokumenten für mehrere Familienmitglieder) nicht zu unnötigen Wartezeiten und zur Ansammlung von wartenden Bürgerinnen und Bürgern auf dem Rathausflur führen, werden hierfür der Donnerstagnachmittag und ein weiterer Nachmittag reserviert. Für diese Dienstleistungen sollte nach wie vor vorab möglichst telefonisch ein Termin vereinbart werden (entweder bei Frau Sylvia Eberhardt, Telefon: 07034/9387-11 oder bei Frau Sandra Henne, Telefon: 07034 / 9387-13). Konkret bedeutet dies also für diejenigen, die am Donnerstagnachmittag ohne Terminvereinbarung kommen, dass mit längeren Wartezeiten gerechnet werden muss.

 

Die Abwicklung der Dienstleistungen auf dem Rathaus und in den dortigen Büros erfolgt nach wie vor unter strikter Beachtung der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften. Hierzu stehen Desinfektionsmittel und bei Bedarf auch Einmalhandschuhe zur Verfügung. Zudem sind die Arbeitsplätze größtenteils und wo möglich mit einer entsprechenden Plexiglasscheibe versehen.

 

Darüber hinaus gilt auf dem Rathaus eine (Alltags-)Maskenpflicht. Wir bitten daher darum, beim Besuch des Rathauses immer eine solche Maske mitzubringen und diese vor der Rathaustür aufzusetzen.

 

Darüber hinaus sollte es selbstverständlich sein, dass das Rathaus nicht betreten wird, wenn nach dem Kontakt mit einer infizierten Person noch keine 14 Tage vergangen sind oder wenn man Krankheitssymptome wie beispielsweise einen Atemwegsinfekt oder erhöhte Temperatur aufweist.

 

Wir freuen uns sehr darauf, Sie nunmehr größtenteils auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich auf dem Rathaus begrüßen zu können!