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Äcker und Wiesen sind während der Vegetationszeit kein Spielplatz!

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 01.04.2021

Auf unseren Äckern und Wiesen fängt es langsam wieder zu sprießen und zu blühen an.

Wir möchten deshalb darauf hinzuweisen, dass während der Vegetationszeit von April bis Oktober die von der Landwirtschaft bewirtschafteten Äcker und Wiesen nicht als Spielflächen für Kinder oder als Aufenthaltsfläche und Freifläche für Hunde dienen können.

Viele Hundebesitzer sind sich nicht darüber bewusst, dass in der Polizeiverordnung der Gemeinde unter Androhung eines Bußgeldes geregelt ist, dass ihre Vierbeiner ihre „Notdurft“ weder in fremden Vorgärten noch in Grün- und Erholungsanlagen verrichten dürfen und ein Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen innerhalb der Vegetationsperiode besteht. Jeder Hundebesitzer hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht.

Die Gemeindeverwaltung bittet deshalb, vor Ort die Wege zu benutzen und gegebenenfalls die Hunde an die Leine zu nehmen!

Unsere Kulturlandschaft ist darauf angewiesen, dass sie von den Landwirten bewirtschaftet und gepflegt wird. Ohne den enormen Arbeitseinsatz der Landwirte würde uns alle kein so schönes und gepflegtes Landschaftsbild erfreuen.

Leider kommt es in den letzten Jahren verstärkt dazu, dass Erwachsene und in der Folge natürlich auch Kinder das Betretungsverbot von Wiesen und Feldern während der Vegetationszeit immer weniger beachten. Dies führt verständlicherweise dazu, dass diejenigen, die in mühevoller Arbeit zuvor ihre Kulturen angelegt haben, enttäuscht und empört sind, wenn diese mutwillig beschädigt werden.

Diese Schutzperiode für die Vegetation dient auch dem Erhalt der Lebensstätten von Tieren und Pflanzen und schützt besonders Vögel in der Brut- und Aufzuchtzeit. Auch zahlreiche Insekten und andere Kleinlebewesen werden durch diese Vorschrift geschützt.

Im Sinne einer gegenseitigen Rücksichtnahme sollte deshalb darauf geachtet werden, dass die Früchte des Feldes nur gedeihen können, wenn das Betretungsverbot beachtet wird.

Wir bitten deshalb um Beachtung und gegenseitige Rücksichtnahme!