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Informationen zum Ergebnis der durchgeführten Prospektionsgrabungen aufgrund der Ausweisung der Wohnbaufläche „Rosneäcker“ als Kulturdenkmal gemäß Denkmalschutzgesetz

Autor: Herr Jassmann
Artikel vom 18.07.2019

In den Ausgaben des Nachrichtenblattes am 25. Januar 2019 und am 29. März 2019 wurde über die Ausweisung der geplanten Wohnbaufläche „Rosneäcker“ als Kulturdenkmal gemäß § 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale des Landes Baden-Württemberg (Denkmalschutzgesetz) sowie über die diesbezüglichen Hintergründe ausführlich informiert. Ebenso wurden die damit verbundenen möglichen Folgen erläutert. Darüber hinaus erfolgten nach der Klärung des notwendigen weiteren Vorgehens und der Umsetzung der daraus resultierenden vorbereitenden Arbeiten die entsprechenden Informationen zu den beauftragten Prospektionsgrabungen mittels sogenannter Bagger-Sondagen. Auf die damaligen Ausführungen wird daher zunächst verwiesen.

Nach dem Abschluss der zwischen Anfang April und Mitte Mai erfolgten Arbeiten durch das Landesamt für Denkmalpflege (Projekt flexible Prospektionen) wurde hierzu ein Prospektionsbericht erstellt, der die Ergebnisse beinhaltet.

Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Rosneäcker“ ging vom Landesamt für Denkmalpflege darüber hinaus folgende Stellungnahme ein: „Im Rahmen der Untersuchungen konnten im Ostbereich des Geltungsbereiches wenige archäologische Befunde dokumentiert werden. Diese waren schlecht erhalten und lagen weit verstreut. Zudem war eine eindeutige Datierung nicht möglich. Aus diesem Grund ist eine flächenmäßige archäologische Ausgrabung in diesem Bereich nicht verhältnismäßig bezüglich des zu erwartenden Erkenntnisgewinns und der zu erwartenden Kosten für den Bauträger. Die Arbeiten können daher baubegleitend von einem Vertreter der archäologischen Denkmalpflege überwacht werden. Zusätzlich möchten wir die Flächen im Rahmen einer Metallsondenprospektion im Vorfeld der Bauarbeiten begehen, um gegebenenfalls weitere denkmalpflegerisch relevante Hinweise zu erhalten. … Um dem allgemeinen Interesse an der Erhaltung von Kulturdenkmalen dennoch bestmöglich gerecht zu werden, bedarf es baubegleitender Maßnahmen, in deren Zuge Funde und Befunde fachgerecht geborgen bzw. dokumentiert werden können. Ziel dieser Maßnahme ist es, wenigstens den dokumentarischen Wert des Kulturdenkmals als kulturhistorische Quelle  für künftige Generationen zu erhalten.“

Zwischenzeitlich wurden wir auf dieser Basis darüber informiert, dass „sich für die Gemeinde die Notwendigkeit einer größeren archäologischen Ausgrabung erledigt hat“. Konkret ist also keine weitere Rettungsgrabung notwendig, worüber wir hiermit gerne informieren möchten.