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Gemeinde Hildrizhausen (Druckversion)

Jahresablesung

Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt einmal jährlich zum Jahresende durch den Hauseigentümer (bzw. Hausverwaltung). Zur Meldung der Zählerstände wird allen Eigentümern bzw. Hausverwaltungen eine Ablesekarte zugestellt.

Die Zählerstände der Wasseruhren können auch direkt "online" an die Gemeindeverwaltung Hildrizhausen übermittelt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung ausschließlich die Gebührenabrechnung für den Hauptwasserzähler durchführt. Zwischenzähler, die zur Kostenaufteilung innerhalb eines Mehrfamilienhauses eingesetzt werden, werden von dem Wohnungseigentümer bzw. von Ihrer Wohnungsverwaltung und nicht durch die Gemeindeverwaltung Hildrizhausen abgerechnet.

Die Ablesung sollte bis zum Jahreswechsel erfolgen. Dafür ist die Zählerstandserfassung vom 01. - 31. Dezember freigeschaltet. Bitte füllen Sie hierzu das unten abgedruckte Formular aus und übermitteln Sie die Daten durch Anklicken des Feldes "Absenden" an die Gemeindeverwaltung Hildrizhausen. Wichtig ist, dass Sie alle Felder ausfüllen. Das Buchungszeichen finden Sie auf dem Ablesebrief oder auf der Wasserrechnung des Vorjahres.

Verbrauchshochrechnung
In Abhängigkeit des Ablesedatums wird der Verbrauch auf den 31.12. hochgerechnet. Die Zählerstandmeldung bis auf den letzten Tag hinauszuzögern wird dadurch unnötig.

Sollten Sie mehrere Wasserzähler besitzen, so bitten wir Sie, das Formular für jeden Zähler einzeln auszufüllen und abzusenden.

Formular zur Online-Zählerstandsmeldung des Wasserzählers

Informationen zur Wasserabrechnung

  • Der Jahresverbrauch wird durch Selbstablesung des Wasserzählers ermittelt.
  • Die jährliche Schlussrechnung erfolgt jeweils zum 31.12. Die Rechnungen werden in der Regel Anfang Februar zugestellt. Die Abschlagshöhe richtet sich nach dem Verbrauch im Vorjahr.
  • Für die jeweiligen Abschläge zum 30.4. und 31.8. werden keine gesonderten Rechnungen zugesandt. Sie müssen sich die Zahlungstermine für die einzelnen Abschläge vormerken! Die Höhe des zu entrichtenden Abschlags steht auf der Jahresendabrechnung. Veränderungen, welche die Wasserentnahme wesentlich beeinflussen, sollten Sie uns mitteilen. Die Abschlagshöhe kann dann individuell angepasst werden.
  • Für Kunden deren Abschläge weniger als 25 € betragen würden, werden keine Abschläge festgesetzt.
  • Bei einem Eigentumswechsel sollte eine Mitteilung an die Gemeinde Hildrizhausen umgehend erfolgen, damit eine genaue Abrechnung erfolgen kann.
http://www.hildrizhausen.de//rathaus-gemeinderat/buergerservice/ablesung-wasserzaehler