Zuständigkeiten und Befugnisse der Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart
Der Aufgabenbereich des Verbandes Region Stuttgart bezieht sich in erster Linie auf die dem Verband angeschlossenen Land- und Stadtkreise. Dies sind der Stadtkreis Stuttgart, die Landkreise Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen sowie der Rems-Murr-Kreis.
Zu den Pflichtaufgaben gehören die Regionalplanung, die Landschaftsrahmenplanung, die Regionalverkehrsplanung, die Wirtschaftsförderung, der öffentliche Personennahverkehr, Teilaufgaben der Abfallentsorgung sowie Regionales Tourismusmarketing.
Normiert sind die Aufgaben des Verbandes im Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart vom 7. Februar 1994.
Organe des Verbandes sind unter anderem die zu wählende Regionalversammlung, der Verbandsvorsitzende sowie der Regionaldirektor.
Die im Rahmen der Kommunalwahl zu wählende Regionalversammlung legt die Grundsätze für die Verwaltung des Verbandes fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Verbandes, soweit nicht der Verbandsvorsitzende oder der Regionaldirektor zuständig sind. Außerdem überwacht die Regionalversammlung die Ausführung ihrer Beschlüsse.
Die Regionalversammlung hat 80 Mitglieder. Das Wahlgebiet umfasst ausschließlich das Verbandsgebiet mit den genannten Land- bzw. Stadtkreisen.
Weitere Informationen unter www.region-stuttgart.de




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