Zuständigkeiten und Befugnisse des Kreistags
Verschiedene öffentliche Aufgaben sind für eine Stadt bzw. Gemeinde zu umfangreich und vielfältig und übersteigen die Leistungsfähigkeit einer Kommune. Aus diesem Grund gehören alle Städte und Gemeinden, mit Ausnahme der Stadtkreise (beispielsweise Stuttgart) einem Landkreis an, der diese Aufgaben für sie erledigt. Die Einheitlichkeit bestimmter Regelungen und Verfahrensweisen sowie koordiniertes Handeln bieten darüber hinaus weitere Vorteile. Der Landkreis hat im Wesentlichen folgende Kernaufgaben:
- Abfallwirtschaft
- Bau und Betrieb von beruflichen Schulen und Sonderschulen
- Sozial- und Jugendhilfe
- Bau und Betrieb von Kreiskrankenhäusern
- Bau und Unterhaltung von Kreisstraßen.
Der Kreistag als oberstes Organ ist die Vertretung der Bürger im Landkreis und wird von allen wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises gewählt. Die Mitgliederzahl richtet sich nach der Größe des Kreises.
Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises und wählt unter anderem den Landrat, stellt den Haushaltsplan für den Landkreis auf, beschließt über den Bau und Betrieb der Berufsschulen bzw. der Kreiskrankenhäuser oder entscheidet über die Grundsätze der Abfallwirtschaft.
Weitere Informationen unter www.landkreis-boeblingen.de




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