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Bundestagswahl 2009

Die Bundestagswahl in Hildrizhausen am 27. September 2009


Am Sonntag, den 27. September 2009 fand die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. In Hildrizhausen konnten etwa 2.500 Wahlberechtigte den Gang zur Urne antreten.

 

Die Bundestagswahl gibt allen Wahlberechtigten Gelegenheit, auf die Zusammensetz- ung des Bundestags Einfluss zu nehmen. „Zwei Kreuzchen“ – die vielzitierte Erst- und Zweitstimme – machen auf dem Stimmzettel den politischen Willen der Wählerin bzw. des Wählers deutlich.


Die Wahlergebnisse liegen nun vor!!! Hier gelangen Sie zur Übersicht...

 

Erläuterung Bundestagswahl

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen oder im Verteidigungsfall verlängern. Das bei der Bundestagswahl zur Anwendung kommende Wahlrecht enthält das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl und einige Besonderheiten wie die „Fünf-Prozent-Hürde“ und die Existenz von Überhangmandaten. Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Bundesländern festgelegt. Näheres wird vom Bundeswahlgesetz bestimmt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

 

Allgemeines zur Bundestagswahl

Im Grundgesetz ist festgelegt, dass alle Wahlen und damit auch die Bundestagswahl „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim“ sein müssen.

 

  • Allgemeinheit der Wahl bedeutet, dass jeder Staatsbürger ab Volljährigkeit unabhängig von Rasse, Religion, politischer Anschauung oder Geschlecht das Recht hat zu wählen und gewählt zu werden.

 

  • Frei bei einer Wahl bedeutet, dass der Wähler in einem freien Prozess der Meinungsbildung zu seiner Entscheidung kommen und diese unverfälscht zum Ausdruck bringen können muss.

 

  • Unmittelbar bedeutet, dass das wahlberechtigte Volk direkt seine Vertreter wählt und nicht, wie zum Beispiel bei der Wahl des Bundespräsidenten, der von der Bundesversammlung gewählt wird, durch Wahlmänner und -frauen vertreten wird.

 

  • Gleich bedeutet sowohl den gleichen Zählwert - „One man, one vote“ - wie auch den gleichen Erfolgswert - kein Wegfall durch Papierkorbstimmen wie beim Mehrheitswahlrecht.

 

  • Geheim muss eine Wahl sein, damit die Freiheit der Entscheidung gewährleistet wird. Also muss sichergestellt werden, dass niemand die Wahl eines Bürgers gegen dessen Willen beeinflussen kann oder in seine Entscheidung Einsicht nehmen kann.

 

Gemäß Art. 38 Abs. 3 GG regelt ein Bundesgesetz alles Nähere zur Wahl. Dieses ist das Bundeswahlgesetz (BWG). Danach dürfen alle Wahlberechtigten wählen (aktives Wahlrecht) und auch gewählt werden (passives Wahlrecht). Wahlberechtigt sind laut Art. 38 Abs. 2 GG alle, die im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG Deutsche sind und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei kann man als Kandidat einer Partei – auch ohne Parteimitglied zu sein – im Wahlkreis oder auf der Landesliste kandidieren oder aber als unabhängiger Kandidat im Wahlkreis antreten.

 

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