Auf Grund der §§ 79, 81 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (in der Fassung vom 24. Juli 2000, GBl. S. 581) hat der Gemeinderat am 14. Oktober 2008 folgende
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:
-
Es erhöhen sich
- die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts je
um 365.000 €
auf 5.920.000 €
und es erhöhen sich
- die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts je
um 300.000 €
auf 1.490.000 € -
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) bleibt unverändert. -
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.
§ 3
Die festgesetzten Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Hildrizhausen, den 06. November 2008
gez.
Matthias Schöck
Bürgermeister
Die
Nachtragshaushaltssatzung 2008 steht auch hier zum download bereit.





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