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Gemeinde Hildrizhausen

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Fon: 07034 / 9387-0
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Haushaltssatzung des Zweckverbands "Klärwek Würmursprung" Altdorf Hildrizhausen für das Hauhaltsjahr 2009

Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der derzeit gültigen Fassung und auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 10. Februar 2009 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen:

 

 

Zweckverband „Klärwerk Würmursprung“
Altdorf - Hildrizhausen
Haushaltssatzung für das Jahr 2009


§ 1 Haushaltsplan

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

 

1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                                    380.000 €

    davon im Verwaltungshaushalt                                                          285.000 €

             im Vermögenshaushalt                                                             95.000 €

 

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

     (Kreditermächtigungen) in Höhe von                                                           0 €

 

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

     in Höhe von                                                                                             0 €

§ 2 Betriebskostenumlage

 

Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden nach § 9 Abs. 5

der Verbandssatzung im Verhältnis der nach § 143 GemO

maßgebenden Einwohnerzahlen auf die Verbandsmitglieder

umgelegt.

 

Die Betriebskostenumlage wird vorläufig auf                                           285.000 €

festgesetzt.

Die endgültige Festsetzung erfolgt beim Rechnungsabschluss.

 

§ 3 Kapitalumlage

 

Das im Vermögenshaushalt für Investitionsmaßnahmen und zur

Kredittilgung erforderliche Eigenkapital wird nach § 9 der

Verbandssatzung von den Verbandsgemeinden in Form

einer Kapitalumlage in Höhe von                                                             95.000 €

aufgebracht.

Die endgültige Festsetzung erfolgt beim Rechnungsabschluss im

Verhältnis der nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahlen.

 

§ 4 Kassenkreditermächtigung

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                           50.000 €

festgesetzt.

 

                                                                  Hildrizhausen, den  11. Februar 2009

 

                                                                  gez.

                                                                  Matthias Schöck

                                                                  Verbandsvorsitzender

 

 

Hier finden Sie sowohl die aktuelle Haushaltssatzungen des Zweckverbands, sowie die Haushaltsatzungen der vergangenen Jahre im PDF-Format: