Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der derzeit gültigen Fassung und auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 10. Februar 2009 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen:
Zweckverband „Klärwerk Würmursprung“
Altdorf - Hildrizhausen
Haushaltssatzung für das Jahr 2009
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 380.000 €
davon im Verwaltungshaushalt 285.000 €
im Vermögenshaushalt 95.000 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigungen) in Höhe von 0 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0 €
§ 2 Betriebskostenumlage
Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden nach § 9 Abs. 5
der Verbandssatzung im Verhältnis der nach § 143 GemO
maßgebenden Einwohnerzahlen auf die Verbandsmitglieder
umgelegt.
Die Betriebskostenumlage wird vorläufig auf 285.000 €
festgesetzt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim Rechnungsabschluss.
§ 3 Kapitalumlage
Das im Vermögenshaushalt für Investitionsmaßnahmen und zur
Kredittilgung erforderliche Eigenkapital wird nach § 9 der
Verbandssatzung von den Verbandsgemeinden in Form
einer Kapitalumlage in Höhe von 95.000 €
aufgebracht.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim Rechnungsabschluss im
Verhältnis der nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahlen.
§ 4 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 50.000 €
festgesetzt.
Hildrizhausen, den 11. Februar 2009
gez.
Matthias Schöck
Verbandsvorsitzender
Hier finden Sie sowohl die aktuelle Haushaltssatzungen des Zweckverbands, sowie die Haushaltsatzungen der vergangenen Jahre im PDF-Format:




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