Das Landratsamt Böblingen als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 23. Februar 2015 gemäß § 121 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 2 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg sowie § 12 Abs. 1 Satz 3 des Eigenbetriebsgesetzes
die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 27. Januar 2015
beschlossenen Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der
Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2015 bestätigt.
Die
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015 einschließlich des
Wirtschaftsplans der gemeindlichen Wasserversorgung 2015 liegen in der
Zeit von Montag, 09. März 2015 bis Dienstag, 17. März 2015, je
einschließlich, während der üblichen Dienststunden auf dem Rathaus,
Zimmer 2, zur Einsichtnahme aus.
Die Haushaltssatzung wird nachstehend bekannt gemacht:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Hildrizhausen
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, GBl. S. 582, hat der Gemeinderat am 27. Januar 2015 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
beschlossen:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 7.710.000 Euro
davon
im Verwaltungshaushalt 6.950.000 Euro
im Vermögenshaushalt 760.000 Euro
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) in Höhe von 0 Euro
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0 Euro
§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 800.000 Euro
festgesetzt.
Realsteuerhebesätze
Die Realsteuerhebesätze wurden durch Beschluss des Gemeinderates vom 09. November 2010 in der Hebesatz-Satzung wie folgt festgesetzt:
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 320 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 330 v. H.
der Steuermessbeträge.
2. für die Gewerbesteuer:
nach dem Gewerbeertrag auf 380 v. H.
der Steuermessbeträge.
Hildrizhausen, den 28. Januar 2015
gez.
Matthias Schöck
Bürgermeister
Die Haushaltssatzung 2015 steht auch hier zum Download bereit.
Außerdem erhalten Sie hier den Vorbericht zum Haushalt 2015 der Gemeinde.