Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, GBl. S. 582, hat der Gemeinderat am 22. Januar 2008 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008
beschlossen:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 6.745.000 Euro
davon
im Verwaltungshaushalt 5.555.000 Euro
im Vermögenshaushalt 1.190.000 Euro
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) in Höhe von 0 Euro
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0 Euro
§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000 Euro
festgesetzt.
§ 3 Realsteuerhebesätze
Die Gemeinde Hildrizhausen erhebt die Grundsteuer und
die Gewerbesteuer. Die Steuersätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 270 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H.
der Steuermessbeträge.
2. für die Gewerbesteuer:
nach dem Gewerbeertrag auf 320 v. H.
der Steuermessbeträge.
Hildrizhausen, den 23. Januar 2008
gez.
Matthias Schöck
Bürgermeister
Die
Haushaltssatzung steht auch hier zum download bereit.
Außerdem erhaten Sie hier den
Bericht zum Haushalt 2008 der Gemeinde.





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