Unser Thema heute:
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In der heute üblichen Walpurgis- oder Freinacht vom 30. April auf den 1. Mai fließen vermutlich verschiedene Bräuche zusammen: Zum Beispiel der, dass es früher im bäuerlichen Umfeld als unschicklich galt, am Maifeiertag bewegliches Inventar herumstehen zu haben. Deswegen wurde es kurzerhand von der Dorfjugend „aufgeräumt“. Beliebt war das Verstecken offener Tore oder das Zerlegen eines herumstehenden Heuwagens mit anschließendem Zusammenbau auf einem Scheunendach.
Heute wird die Nacht auf den 1. Mai vor allem von Kindern und Jugendlichen genutzt, um allerlei Streiche zu veranstalten; beliebt ist vor allem das Einwickeln von PKWs mit Klopapier oder das Verstecken von Dingen.
Leider musste in den letzten Jahren festgestellt werden, dass sich in der Nacht auf den
1. Mai die an Vandalismus grenzenden Zerstörungsaktionen von Jugendlichen - und zunehmend auch von Kindern - häufen: ausgerissene Pflanzen, zertretene Blumenbeete, umgetretene Zäune, gesprengte Briefkästen, eingeschlagene Scheiben und abgerissene Autospiegel sind keine Scherze sondern Vandalismus und damit Straftaten! Auch das „Verzieren“ von Gebäuden mit Klopapier, Zahnpasta, Rasierschaum oder Ketchup übersteigt meist die Grenzen eines Scherzes. Für den Gebäudebesitzer bedeuten solche „Scherze“ meist stundenlanges Reinigen am „Tag der Arbeit“, die Reinigung an öffentlichen Gebäuden kostet zudem eine ganze Menge an Steuergeldern. Richtig gefährlich wird es, wenn Baustellenbeschilderungen abgebaut, Schächte ausgehoben oder Gegenstände auf Straßen abgestellt werden.
Ein Scherz ist nicht immer ein Scherz, eine Straftat bleibt aber immer eine Straftat – sei es aus Leichtsinn, Übermut oder wegen alkoholbedingter Fehleinschätzung!
Tipps für Eltern:
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