Unser Thema heute:
Unser Thema heute:
Es gibt gesetzliche Bestimmungen, die Beschränkungen für das abendliche Ausgehen von Kindern und Jugendlichen enthalten, das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Wie der Name schon sagt, verfolgt das Gesetz den Zweck, Jugendliche vor den Gefahren in der Öffentlichkeit zu beschützen. Es richtet sich damit vor allem an die Erwachsenen, nämlich die Erziehungsberechtigten und die Personen, die Clubs, Kneipen, Kinos usw. betreiben:
Das Jugendschutzgesetz enthält keine Bestimmungen dazu, wie lange sich Kinder und Jugendliche draußen aufhalten dürfen (z.B. im Sommer in Parkanlagen oder Spielplätzen), es beschränkt vielmehr nur den Aufenthalt an bestimmten öffentlichen Orten (siehe oben). Im Übrigen und insbesondere bei privaten Veranstaltungen entscheiden die Eltern, ob und wie lange ihre Kinder wegbleiben dürfen.
Tipps für Eltern:
Klar ist, dass das Thema „Ausgehzeit“ in vielen Familien ein heißes Eisen ist und Jugendliche meistens mehr Ausgang möchten als die Eltern ihnen zugestehen wollen. Verantwortungsbewusste Eltern werden aber ihren Kindern keine Dinge erlauben, die das Jugendschutzgesetz verbietet und sie sind auch nicht verpflichtet, den Ausgang so lange zu erlauben, wie es das Gesetz zulässt; sie können auch bestimmen, dass 16-Jährige um 20 Uhr heimkommen müssen.
Im Sinne der partnerschaftlichen Erziehung, die das Bürgerliche Gesetzbuch vorsieht, sollten Eltern mit ihren Kindern gemeinsame Lösungen finden und dabei das Alter der Jugendlichen und deren Wunsch nach Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit berücksichtigen. Sie haben aber das berühmte „letzte Wort“, denn wegen ihrer viel größeren Lebenserfahrung sehen Erwachsene nämlich manche Gefahren und Schwierigkeiten, an die Kinder und Jugendliche nicht denken würden. Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Jugendlichen gehören zum natürlichen Ablösungsprozess und Ziel sollte sein, Krisen und Konflikte möglichst friedlich und konstruktiv zu bewältigen.
jugendschutz aktuell - jugendschutz aktuell - jugendschutz aktuell